31.01.2024 | Bauwesen, Politik

Fehlanreize beim Wohnungs­bau verhindern: BAK gegen den geplanten § 246e BauGB

In einem eindringlichen öffentlichen Appell kritisieren mehrere Ver­bände die konkreten Pläne des Bauministeriums zur Umsetzung des „Bau-Turbo“ zur Beschleunigung von Wohnungs­bau. Demnach soll in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt für Projekte mit mehr als sechs Wohnungen bis Ende 2026 von den Vorschriften des BauGB weitreichend abgewichen werden können. Die Bundes­architekten­kammer (BAK) befürchtet besonders Fehl­entwicklungen bei der Siedlungsplanung zu Lasten von Klima- und Naturschutz. Eine nach­haltige Lösung für kostengünstigen Wohnraum erfordert vielmehr eine strategische und abgewogene Herangehensweise, die auch baukulturelle Ziele für unsere Städte sowie den Umweltschutz im Blick behält.

„Der § 246e BauGB ist aus unserer Sicht keine zielführende Antwort auf den Wohnraummangel in Deutsch­land. Im Gegenteil, er birgt die Gefahr von siedlungspo­li­ti­schen Fehl­entwicklungen und schafft gefährliche Fehlanreize.“, sagt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundes­architekten­kammer. „Wir brauchen kompakte Siedlungen mit einer effektiven Infrastruktur, wir können doch nicht die Ränder unserer Siedlungen einem zerstörerischen Wildwuchs preisgeben – wider jeder Bau­kultur! Die Verdichtung bestehender Strukturen bietet das meiste Potenzial für lebendige Quar­tie­re – und für wirksamen Landschafts- und Naturschutz.“ Andrea Gebhard ergänzt: „Ein „Bau-Turbo“ darf unsere Planungskultur nicht unterwandern. Die Aufhebung bewährter Prinzipien des Städtebaurechts muss verhindert werden. Eine geordnete städtebauliche Ent­wick­lung, gesunde Wohn- und Arbeits­verhältnisse, Umweltverträglichkeit, Öffentlichkeitsbeteiligung und die Schaffung bezahl­baren Wohnraums – allesamt Grundsätze, die essenziell für die Ent­wick­lung unserer Städte sind.“

Die BAK weist auf die Gefahr hin, dass bei Einführung des § 246e vermehrt Wohnbebauung an ungeeigneten Standorten entstehen kann, wie z. B. Randlagen, Grün- oder Sportflächen. Das widerspricht nicht nur den Prinzipien einer nach­haltigen Stadtentwicklung, sondern schafft auch enorme Heraus­forderungen für soziale Infrastrukturen und den Umweltschutz. Auch die mangelnde Reaktion auf vorhandene Baulandressourcen des Gesetzesentwurfs sieht die BAK kritisch, denn es gibt bereits genehmigte Projekte und unbebaute Baulücken mit vorhandenem Planungsrecht. Der vorgeschlagene § 246e BauGB ignoriert diese Res­sour­cen und versäumt es, wirksame Mobilisierungsinstrumente wie Innenentwicklungsmaßnahmen zu fördern.

Vielmehr muss die Verdichtung und Aufstockung bestehender Gebäude in den Vordergrund rücken, um den Wohnraummangel zu adressieren. Durch baurechtliche Anpassungen und gezielte Fördermaßnahmen könnten diese Potenziale effizient genutzt werden. Die Deutsch­landstudie der Technischen Univer­sität (TU) Darm­stadt beziffert das Potenzial auf bundesweit 2,3 bis 2,7 Millionen neue Wohnungen auf Dächern. Bereits 2016 wurde festgestellt, dass es ein Umbau- und Aufstockungspotenzial bei Bestandswohngebäuden von etwa einer Million Einheiten gibt. Die Studie von 2019 erweiterte dies auf Nichtwohngebäude wie Handels- oder Gewerbeimmobilien in Innenstädten und ergab weitere 1,3 bis 1,7 Millionen Wohnungen.

Um dieses Umnutzungs- und Aufstockungspotenzial zu fördern, müssen jetzt geeignete unterstützende Maßnahmen ergriffen werden.

Den vollständigen Appell können Sie hier herunterladen._________________________________________________________

Kontakt:
Cathrin Urbanek
Referatsleiterin Öffentlichkeits­arbeit, Architekt­in
Bundes­architekten­kammer e.V.
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T 030 / 263944 – 40
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