Der Eintragungsausschuss für Stadtplaner
Der Eintragungsausschuss für Stadtplaner (EA-SP) entscheidet über die Eintragung in ein Berufsverzeichnis als Stadtplaner*in sowie über die Löschung, soweit diese nicht von Amts wegen erfolgt.
Arbeitsweise
Die Mitglieder des Eintragungsausschusses werden von der Vertreterversammlung der AKH auf Vorschlag des Vorstands für fünf Jahre gewählt. Er besteht aus einer oder einem Vorsitzenden mit Befähigung zum Richteramt (Volljurist*in) und vier Beisitzer*innen, die Stadtplaner*innen oder Städtebauarchitekt*innen sind und turnusmäßig für die Sitzungen geladen werden. Der Ausschuss prüft in seiner Gesamtheit das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen und entscheidet über die Eintragung. Er entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung in einem förmlichen Verfahren nach dem Mehrheitsprinzip.
Der EA-SP ist in seinen Entscheidungen unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Gegen seine Entscheidungen kann unmittelbar das Verwaltungsgericht angerufen werden.
Mitglieder des Eintragungsausschusses für Stadtplaner
Stand: 04.01.2023
Vorsitzender:
Reinhardt, Klaus, Weiterstadt
Stellvertretende Vorsitzende:
Reimers, Wolfgang, Montabaur
Dr. jur. Karl-Hans Rothaug, Kassel
Beisitzer:
Freihaut, Bernd, A/F + STA/F + SP/F, Darmstadt
Grünenwald, Dr. Kerstin, SP/P, Seeheim-Jugenheim
Helwig, Dirk, A/Bau/S + SP/Bau/S, Lorsch
Kästner, Thomas, A/F + STA/F + SP/F, Frankfurt am Main
König, Tim, SP/F, Kassel
Kornmann, Stefan, STA/P + SP/P, Kriftel
Müller, Andrej, SP/Ö, Wiesbaden
Pimper, Harald, A/F + STA/F + SP/F, Kassel
Rauh, Katharina, SP/F, Darmstadt
Walberg, Ulrich, A/F + SP/F, Kassel
Wilz, Axel, SP/Ö, Idstein
Liste der verwendeten Abkürzungen
Fachrichtungen
A (Hochbau-)Architekten
IA Innenarchitekten
LA Landschaftsarchitekten
STA Städtebauarchitekten
SP Stadtplaner
Beschäftigungsarten
F freischaffend
P im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
Ö im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
Bau/S baugewerblich tätig, selbständig
Bau/P baugewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
Gew/S gewerblich tätig, selbständig
Gew/P gewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
N in Nebentätigkeit
(R) im Ruhestand