AKH/Christoph Rau

Der Eintragungs­ausschuss für Stadt­planer

Der Eintragungs­ausschuss für Stadt­planer (EA-SP) entscheidet über die Eintragung in ein Berufsverzeichnis als Stadt­planer*in sowie über die Löschung, soweit diese nicht von Amts wegen erfolgt.

Arbeitsweise

Die Mitglieder des Eintragungs­ausschusses werden von der Vertreter­versammlung der AKH auf Vorschlag des Vorstands für fünf Jahre gewählt. Er besteht aus einer oder einem Vorsitzenden mit Befähigung zum Richteramt (Volljurist*in) und vier Beisitzer*innen, die Stadt­planer*innen oder Städte­bau­architekt*innen sind und turnusmäßig für die Sitzungen geladen werden. Der Ausschuss prüft in seiner Gesamtheit das Vorliegen der Eintragungs­voraussetzungen und entscheidet über die Eintragung. Er entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung in einem förmlichen Verfahren nach dem Mehrheitsprinzip.

Der EA-SP ist in seinen Entscheidungen unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Gegen seine Entscheidungen kann unmittelbar das Verwaltungsgericht angerufen werden.

Mitglieder des Eintragungs­ausschusses für Stadt­planer

Stand: 04.01.2023

Vorsitzender:
Reinhardt, Klaus, Weiterstadt

Stellvertretende Vorsitzende:
Reimers, Wolfgang, Montabaur
Dr. jur. Karl-Hans Rothaug, Kassel

Beisitzer:
Freihaut, Bernd, A/F + STA/F + SP/F, Darm­stadt
Grünenwald, Dr. Kerstin, SP/P, Seeheim-Jugenheim
Helwig, Dirk, A/Bau/S + SP/Bau/S, Lorsch
Kästner, Thomas, A/F + STA/F + SP/F, Frank­furt am Main
König, Tim, SP/F, Kassel
Kornmann, Stefan, STA/P + SP/P, Kriftel
Müller, Andrej, SP/Ö, Wies­ba­den
Pimper, Harald, A/F + STA/F + SP/F, Kassel
Rauh, Katharina, SP/F, Darm­stadt
Walberg, Ulrich, A/F + SP/F, Kassel
Wilz, Axel, SP/Ö, Idstein
 

Liste der verwendeten Abkürzungen

Fach­richtungen
A           (Hochbau-)Architekten
IA          Innen­architekten
LA         Landschafts­architekten
STA       Städte­bau­architekten
SP         Stadt­planer

Beschäftigungsarten
F            frei­schaf­fend
           im privatrechtlichen Arbeits­verhältnis
Ö           im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
Bau/S   baugewerblich tätig, selbständig
Bau/P   baugewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeits­verhältnis
Gew/S  gewerblich tätig, selbständig
Gew/P  gewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeits­verhältnis
N            in Nebentätigkeit
(R)         im Ruhestand

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