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Die Verhandlung städtebaulicher Verträge

Kennziffer: 126-W88

Bauherr*innen und Planer*innen erleben, dass gewerbliche Bauvorhaben kaum noch zu verwirklichen sind, ohne dass zuvor Verträge mit der öffentlichen Hand über die Erstellung der Bauleitplanung, die Realisierung des Vorhabens, den Bau von Erschließungseinrichtungen, die Übernahme diverser Folgekosten usw. abgeschlossen werden. Auf beiden Seiten...

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Termine

Freitag, 29.05.2026, 09:30 - 13:00 Uhr

Kostenfreie Stornierung möglich bis 19.05.2026

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Veranstaltungsort

- online -

Referent*innen

Dr. Marian Klepper, Rechtsanwalt, Düsseldorf

4
Fort­bildungs­punkte

Seminarbeschreibung

Bauherr*innen und Planer*innen erleben, dass gewerbliche Bauvorhaben kaum noch zu verwirklichen sind, ohne dass zuvor Verträge mit der öffentlichen Hand über die Erstellung der Bauleitplanung, die Realisierung des Vorhabens, den Bau von Erschließungseinrichtungen, die Übernahme diverser Folgekosten usw. abgeschlossen werden. Auf beiden Seiten herrscht oft Unsicherheit über Gestaltungsgrenzen und -alternativen. Daher werden Gestaltungs­spielräume oft nicht ausreichend genutzt.

Das Seminar soll den Teilnehmenden einen Überblick über unterschiedliche Formen städtebaulicher Verträge geben und ihnen ihre Voraussetzungen und Rechtsfolgen anhand von praktischen Beispielen nahebringen, damit sie Verhandlungen sicherer führen können.

Themen:

1. Einführung

  • Vertragspraxis im öffentlichen Baurecht
  • Rechtsgrundlagen
  • Chancen und Risiken

2. Städtebauliche Verträge und ihre Ausprägungsformen

  • Vor­be­reitungs- und Folgeverträge im Zusammen­hang mit Bebauungsplänen
  • Erschließungsverträge
  • Durch­führungsverträge, Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Eingriffs-/Ausgleichsregelungen
  • Einheimischenmodelle
  • Umlegungsverträge usw.

3. Rechtliche Grenzen und ihre Auswirkungen

  • Koppelungsverbot
  • Verursachungsgebot
  • Angemessenheitsgrundsatz
  • Bodenwertabschöpfung, Vertragsverstöße
  • Scheitern des Projekts usw.

4. Besondere Heraus­forderungen und Lösungen

  • Ausschreibungspflichten
  • Heranziehung von Drittbegünstigten
  • Sicherheiten, Haftungsbegrenzungen
  • Abgeltungsklauseln
  • Übernahmeregelungen usw.

5. Ausblick

  • Ausverkauf des Baurechts?
  • Strategische Handlungsalternativen usw.

Teilnehmerkreis:
Projektentwickler*innen, Architekt*innen, Ingenieur*innen. Vertiefte Kenntnisse des Verwaltungsrechts werden nicht vorausgesetzt.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum
22. Mai 2026.

In­for­ma­tio­nen zum Teilnahmeverfahren:

Technische Voraussetzungen:
Hardware: Endgerät mit Internetzugang, Kamera, Mikrofon und ggfs. Headset. Diese sind notwendig, um aktiv am Seminar teil­nehmen zu können. Wie im Präsenzseminar werden die fachlichen Inhalte live in Form einer Präsentation durch die Referenten und Referentinnen vorgestellt. Sie können dadurch aktiv durch Wortmeldung oder über die Chatfunktion Ihre Fragen stellen und Erfahrungen einbringen.

Software: Das Online-Seminar wird über die Plattform „Zoom“ durchgeführt. Die Erstellung eines ZOOM-Accounts ist für die Teilnahme an unseren Seminaren nicht zwingend notwendig.
Sie können sich allerdings die kostenlose Software „Zoom“ (erhältlich für Windows, Mac und Linux-Betriebssysteme) im Vorfeld herunterladen und installieren. Diese bietet einige Erleichterungen bei häufiger Anwendung.

Ausführlichere Hinweise finden Sie unter: Teilnahmeverfahren und technische Anforderungen

Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung die notwendigen Zugangsdaten per E-Mail an Ihre bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.

In­for­ma­tio­nen zu den geltenden Datenschutzrichtlinien von „Zoom“ finden Sie unter: https://explore.zoom.us/de/privacy/.

 

Teilnahmegebühr

Für Mitglieder der Architekenkammern und der Ingenieurkammer Hessen109,00 €
Für cand. AKH (freiwillige Absolventen-Mitglieder)89,00 €
-20%
Für Gäste189,00 €
Für Personen mit Ermäßigung89,00 €
Anmeldung

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