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Rechtliche Aspekte beim Bauen im Bestand - Bestandsschutz, Genehmigungspflicht, Nachrüstungspflicht

Kennziffer: 126-W82

Die rechtlichen und technischen Anforderungen an das Bauen verändern sich stetig, etwa in Bezug auf das gesetzgeberische Ziel der Nachverdichtung und auf den Brand­schutz sowie die Energieeffizienz. Beleuchtet werden die rechtlichen Aspekte des Umgangs mit Bestandsgebäuden. Es gibt dabei bau­planungs­­rechtliche und bauordnungsrechtliche Problemfelder.

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Termine

Mittwoch, 29.04.2026, 09:30 - 13:00 Uhr

Kostenfreie Stornierung möglich bis 19.04.2026

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Veranstaltungsort

- online -

Referent*innen

Prof. Dr. Lutz Eiding, Hanau

4
Fort­bildungs­punkte

Seminarbeschreibung

Die rechtlichen und technischen Anforderungen an das Bauen verändern sich stetig, etwa in Bezug auf das gesetzgeberische Ziel der Nachverdichtung und auf den Brand­schutz sowie die Energieeffizienz. Beleuchtet werden die rechtlichen Aspekte des Umgangs mit Bestandsgebäuden. Es gibt dabei bau­planungs­­rechtliche und bauordnungsrechtliche Problemfelder.

Ausgangspunkt sind typische Fallgruppen bautechnischer Maßnahmen, die an Bestandsgebäuden vorgenommen werden:

  • Instandhaltung und Instandsetzung
  • Modernisierung
  • Energetische Sanierung und Aufwertung
  • Umbau und Umnutzung
  • Restaurierung von unter Denkmal­schutz stehenden Bestandsgebäuden oder Gebäude­teilen

Unterschieden werden kann zwischen Maßnahmen, die sich im Rahmen des Bestandsschutzes halten und solchen, die aus bau­planungs­­rechtlichen, bauordnungsrechtlichen, denkmalschutzrechtlichen oder sanierungsrechtlichen Gründen eine Genehmigungspflicht auslösen.

Vorgestellt werden Regelungen, welche bauliche Maßnahmen privilegieren, die an Bestandsgebäuden vorgenommen werden. Abgerundet wird das Seminar mit Hinweisen zu gesetzlichen Durchbrechungen des Bestandsschutzes. Es geht dabei um Verpflichtungen des Bauherrn zur technischen Nachrüstung seines Bestandsgebäudes.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum
22. April 2026.

In­for­ma­tio­nen zum Teilnahmeverfahren:

Technische Voraussetzungen:
Hardware: Endgerät mit Internetzugang, Kamera, Mikrofon und ggfs. Headset. Diese sind notwendig, um aktiv am Seminar teil­nehmen zu können. Wie im Präsenzseminar werden die fachlichen Inhalte live in Form einer Präsentation durch die Referenten und Referentinnen vorgestellt. Sie können dadurch aktiv durch Wortmeldung oder über die Chatfunktion Ihre Fragen stellen und Erfahrungen einbringen.
Software: Das Online-Seminar wird über die Plattform „Zoom“ durchgeführt. Die Erstellung eines ZOOM-Accounts ist für die Teilnahme an unseren Seminaren nicht zwingend notwendig.

Sie können sich allerdings die kostenlose Software „Zoom“ (erhältlich für Windows und Mac) im Vorfeld herunterladen und installieren. Diese bietet einige Erleichterungen bei häufiger Anwendung.
Ausführlichere Hinweise finden Sie unter: Teilnahmeverfahren und technische Anforderungen
Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung die notwendigen Zugangsdaten per E-Mail an Ihre bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.
In­for­ma­tio­nen zu den geltenden Datenschutzrichtlinien von „Zoom“ finden Sie unter: zoom.us/de-de/privacy.html

Teilnahmegebühr

Für Mitglieder der Architekenkammern und der Ingenieurkammer Hessen109,00 €
Für cand. AKH (freiwillige Absolventen-Mitglieder)89,00 €
-20%
Für Gäste189,00 €
Für Personen mit Ermäßigung89,00 €
Anmeldung

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