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Hessens neue Bau­ordnung und der Bauturbo – Auswirkungen auf die Praxis

Kennziffer: 126-R4

Für die Zulassung von baulichen Anlagen und die Einhaltung sicherheitstechnischer Vorschriften ist die Landesbau-ordnung die zentrale Vorschrift. Dort werden die Leitlinien für das Bauen gesetzt. Für die sachge­rech­te Anwendung ist es essenziell, entsprechende Regelungen nachzuvollziehen und in den Kontext des jeweiligen Vorhabens einzuordnen.

Der...

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Termine

Mittwoch, 25.03.2026, 10:00 - 13:30 Uhr

Kostenfreie Stornierung möglich bis 15.03.2026

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Veranstaltungsort

Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen, Wies­ba­den

Referent*innen

Dr. Cedric Vornholt, Frank­furt

Dr. Thomas Schröer, Frank­furt

4
Fort­bildungs­punkte

Seminarbeschreibung

Für die Zulassung von baulichen Anlagen und die Einhaltung sicherheitstechnischer Vorschriften ist die Landesbau-ordnung die zentrale Vorschrift. Dort werden die Leitlinien für das Bauen gesetzt. Für die sachge­rech­te Anwendung ist es essenziell, entsprechende Regelungen nachzuvollziehen und in den Kontext des jeweiligen Vorhabens einzuordnen.

Der hessische Landtag hat am 09.10.2025 weitreichende Änderungen der Bau­ordnung im „Dritten Gesetz zur Änderung der Hessischen Bau­ordnung“ beschlossen, diese sind am 14.10.2025 in Kraft getreten.

Die Änderungen sollen bauordnungsrechtliche Erleichterung des Bauens im Bestand und die unbürokratische Ausweitung der genehmigungs­freien Wohnungs­bau- und Abbruch-vorhaben erleichtern bzw. er­mög­lichen. Der hessische Gesetzgeber setzt hierbei weitreichende Genehmigungsfreistellungen für Wohnbauvorhaben und Abweichungen. Außerdem wurden die Vorschriften zu Stellplätzen bei Wohnungs­bauvorhaben gelockert und Abstandflächen reduziert. Darüber hinaus dient die Neufassung der Umsetzung der neusten Änderungen der MBO, um das Bau­ordnungs­recht länderübergreifenden zu vereinheitlichen.

Flankiert wird die Reform der HBO vom Bauturbo. Insbesondere durch die Erweiterung von bau­planungs­­rechtlichen Befreiungsmöglichkeiten des BauGB will der Bundesgesetzgeber den Wohnungs­bau erleichtern.

Das Seminar stellt die wesentlichen Neuregelungen von HBO und BauGB in ihrem systematischen Kontext dar und erläutert die praktische Bedeutsamkeit der Änderungen für die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum
15. März 2026.

Teilnahmegebühr

Für Mitglieder der Architekten­kammern und der Ingenieurkammer Hessen159,00 €
Für cand. AKH (freiwillige Absolventen-Mitglieder)119,00 €
-20%
Für Gäste239,00 €
Für Personen mit Ermäßigung119,00 €
Anmeldung

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