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§34 BauGB Teil 2 – Einfügen nach Art der baulichen Nutzung und Genehmigungserfordernisse bei Nutzungsänderungen

Kennziffer: 126-R3

Entscheidend für die bau­planungs­­rechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich ist das „Einfügen“ in die Eigenart der näheren Umgebung. § 34 Abs. 1 BauGB differenziert nach unter­schiedlichen Parametern, für die das „Einfügen“ jeweils gesondert zu prüfen ist.

Vorgestellt werden abstrakt die Prüfungsschritte des Einfügens....

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Termine

Dienstag, 12.05.2026, 14:00 - 17:30 Uhr

Kostenfreie Stornierung möglich bis 02.05.2026

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Veranstaltungsort

Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen, Wies­ba­den

Referent*innen

Prof. Dr. Lutz Eiding, Hanau

4
Fort­bildungs­punkte

Seminarbeschreibung

Entscheidend für die bau­planungs­­rechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich ist das „Einfügen“ in die Eigenart der näheren Umgebung. § 34 Abs. 1 BauGB differenziert nach unter­schiedlichen Parametern, für die das „Einfügen“ jeweils gesondert zu prüfen ist.

Vorgestellt werden abstrakt die Prüfungsschritte des Einfügens. Sodann werden die konkreten Besonderheiten der Einfügens-prüfung in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung erläutert, z. B. der gegenüber dem Maß der baulichen Nutzung größere Umgriff und die Be­deutung sog. „Strukturschnitte“. Die allgemeinen Grundsätze und die Besonderheiten werden anhand von Praxisbeispielen unter Rückgriff auf aktuelle Rechtsprechung vorgestellt.

Bei Nutzungsänderungen hängen die bau­planungs­­rechtliche Zulässigkeit und die Frage des Genehmigungserfordernisses von der Reichweite und den Grenzen baurechtlichen Bestandsschutzes ab. Anhand von Beispielen wird gezeigt, unter welchen Voraussetzungen sich eine geänderte Nutzung im Rahmen einer bestehenden Bau­genehmigung hält oder, ab wann davon auszugehen ist, dass die Bandbreite zulässiger Nutzungen von einem Änderungsvorhaben überschritten und daher ein Bauantrag zu stellen ist.

Das Seminar besteht aus zwei Modulen. Zum 1. Modul am 12.05.2026; 09:30 - 13:00 Uhr gelangen Sie über den nachgenannten Link:

https://www.akh.de/fortbildung/details/126-r2-34-baugb-teil-1-einfugen-nach-uberbaubarer-grunds-1637

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum
30. April 2026.

Teilnahmegebühr

Für Mitglieder der Architekenkammern und der Ingenieurkammer Hessen159,00 €
Für cand. AKH (freiwillige Absolventen-Mitglieder)119,00 €
-20%
Für Gäste239,00 €
Für Personen mit Ermäßigung119,00 €
Anmeldung

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