Neue Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) startet 2021
Anfang 2021 soll sie an den Start gehen: die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“.
Die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme werden damit zusammengefasst und neu organisiert. Die bislang zehn Teilprogramme werden ab 2021 in drei Teilprogrammen gebündelt: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Mit der Durchführung ab 2021 wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderinstitute KfW und BAFA beauftragen.
Zunächst startet die BEG ab 1. Januar 2021 mit der Vergabe der Zuschüsse für alle Einzelmaßnahmen durch das BAFA. Ab 1. Juli 2021 folgen dann die Kreditvariante der Einzelmaßnahmenförderung sowie die systemische Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude durch die KfW. Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW
Was bedeutet das für Architekten und insbesondere für Energieeffizienz-Experten? Die Energieeffizienz-Experten (EEE) werden auch zukünftig eine entscheidende Rolle in der Förderung spielen. Die Einbindung der Expertise der EEE soll u. a. durch eine merkliche Erhöhung der Förderung für die Baubegleitung, durch eine Verbesserung der Schnittstellen zwischen investiver Förderung und Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung sowie die künftig verpflichtende Einbindung von EEE bei Nichtwohngebäuden (bislang nur optional) intensiviert werden.
Mehr Informationen und Merkblätter rund um das BEG finden Sie auf den Internetseiten der BAFA