12.08.2021 | AKH, Bauwesen

Erleichterter Zugang zur Energieeffizienz-Expertenliste für hessische Nachweis­berechtigte

Die AKH konnte mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) eine Vereinbarung treffen, wodurch die Qualifikation der hes­si­schen Nachweis­berechtigten für Wärmeschutz als gleichwertig zum Basismodul gemäß dem Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste anerkannt wird.

Die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ist ein Verzeichnis qualifizierter Fachleute für das energie­effi­ziente Bauen und Sanieren. Derzeit sind hier rund 12.000 Expert*innen aus dem ganzen Bundesgebiet geführt. Die Expert*innen beraten unabhängig und sichern die fachge­rech­te Umsetzung der Energie­effizienz­maßnahmen. Darüber hinaus stellen sie die erforderlichen Nachweise und technischen Projektbeschreibungen aus, um Bauherr*innen Zugang zu den Fördermitteln aus der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) zu er­mög­lichen

Verwaltet wird die Expertenliste von der dena. Sie prüft auch die im Regelheft der Expertenliste festgelegten Qualifikationen der Expert*innen. Für die Eintragung müssen laut Regelheft ein Basismodul von 80 Unter­richts­einheiten (UE) und ein Vertiefungsmodul von 40 UE für Wohngebäude bzw. von 80 UE für Nichtwohngebäude sowie eine Abschlussprüfung absolviert werden.

Die Qualifikation der hes­si­schen Nachweis­berechtigten für Wärmeschutz wird als vollständig gleichwertig zum Basismodul anerkannt. Dies konnte über die Bundes­architekten­kammer (BAK) mit der dena und den zuständigen Bundesministerien vereinbart werden. Eine entsprechende Regelung gilt auch für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sowie für Berlin. Hier gelten nach Länderrecht ebenfalls erhöhte Anforderungen für die Aussteller und Prüf­sach­verständigen von Wärme­schutz­nachweisen.

Für die Eintragung in die Expertenliste benötigt ein hessischer Nachweis­berechtigter für Wärmeschutz nun lediglich ein erfolgreich absolviertes Vertiefungsmodul und die Abschlussprüfung. Der erforderliche Stundenumfang konnte somit deutlich reduziert werden. Gleichzeitig ist eine gute Anschlussfähigkeit an verschiedene Fortbildungsträger gegeben, die ihre Seminare in der Regel entsprechend dem Regelheft der Expertenliste in Basis- und Vertiefungsmodule gliedern. Die Abschlussprüfung beinhaltet die Themen des Basis- und des Vertiefungsmoduls, womit zusätzlich eine gleichwertige Qualifikation aller Energieeffizienz-Experten gewährleistet wird.

Als Nachweis über die Qualifikation stellt die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen für die bei ihr eingetragenen Nachweis­berechtigten für Wärmeschutz eine Erklärung aus. Bitte wenden Sie sich für weitere Einzelheiten an die Geschäfts­stelle der Kammer (Herr Thomas Becker, E-Mail: becker@akh.de oder Frau Mariola Fizia, E-Mail: fizia@akh.de).

Weiterführende In­for­ma­tio­nen

Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes: www.energie-effizienz-experten.de

Richt­linien zur Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) inkl. FAQ: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html