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Anwendung der VOB/B + C im Rahmen der Bauleitung

Kennziffer: 126-W30

Die VOB/B ist in nahezu allen Bauverträgen als allgemeine Geschäftsbedingung vereinbart. Insbesondere für Architekt*innen, die in der Bauleitung oder Objekt­überwachung tätig sind, sind fundierte Kenntnisse der VOB/B+C unerlässlich, um deren Vorteile optimal zu nutzen und deren Nachteile den Auftraggeber*innen erläutern zu können.

  • Einbindung der...

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Termine

Dienstag, 17.02.2026, 09:30 - 17:00 Uhr

Kostenfreie Stornierung möglich bis 07.02.2026

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Veranstaltungsort

- online -

Referent*innen

Jürgen Steineke, Dipl.-Ing., Berlin

Dr. Amneh Abu Saris, Hamburg

8
Fort­bildungs­punkte

Seminarbeschreibung

Die VOB/B ist in nahezu allen Bauverträgen als allgemeine Geschäftsbedingung vereinbart. Insbesondere für Architekt*innen, die in der Bauleitung oder Objekt­überwachung tätig sind, sind fundierte Kenntnisse der VOB/B+C unerlässlich, um deren Vorteile optimal zu nutzen und deren Nachteile den Auftraggeber*innen erläutern zu können.

  • Einbindung der VOB/B ins Vertragsmanagement des Auftraggebers
  • Unterschiede zwischen VOB als AGB, eigenen Vorbemerkungen und den AGBs der Handwerksbetriebe
  • VOB/C als anerkannte Regel der Technik – was bedeutet das?
  • Umgang mit Leistungsänderungen, Anzeige­pflichten und Urkalkulation der Handwerksbetriebe
  • Planübergabe, Dokumentation und Planmanagement
  • Grundlagen zu Bedenkenanmeldung, Behinderungsanzeigen und Zustandsfeststellung
  • Schutzpflichten des Handwerksbetriebs – wie intensiv muss die eigene Leistung geschützt werden?
  • Termine und Fristen, einschließlich Verzug und Abhilfeverlangen
  • Mangelmanagement – Rechte und Pflichten des Auftraggebers
  • Bauleitung durch Handwerksbetriebe und deren Koordinationspflichten
  • Vor­be­reitung der Abnahme
  • Verjährungsregelungen
  • Abrechnung und Zahlung
  • Umgang mit Sicherheitsleistungen – welche Sicherheiten sind normal und wieviel Geld kosten diese? Wann sind Sicherheiten zurückzugeben?
  • Was ist eine ATV? Ist sie eine DIN-Norm? Gehört die ATV zu den anerkannten Regeln der Technik?
  • Wie ist eine ATV-Norm aufgebaut?
  • Sind die Nebenleistungen einer ATV auch in einem BGB-Bauvertrag gültig?

Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unter­richts­einheiten (Wohngebäude),  8 Unter­richts­einheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unter­richts­einheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet. 
 

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum
10. Februar 2026.

In­for­ma­tio­nen zum Teilnahmeverfahren:

Technische Voraussetzungen:
Hardware: Endgerät mit Internetzugang, Kamera, Mikrofon und ggfs. Headset sind zwingend erforderlich. Diese sind notwendig, um aktiv am Seminar teil­nehmen zu können. Wie im Präsenzseminar werden die fachlichen Inhalte live in Form einer Präsentation durch die Referenten und Referentinnen vorgestellt. Sie können dadurch aktiv durch Wortmeldung oder über die Chatfunktion Ihre Fragen stellen und Erfahrungen einbringen.

Software: Das Online-Seminar wird über die Plattform „Zoom“ durchgeführt. Die Erstellung eines ZOOM-Accounts ist für die Teilnahme an unseren Seminaren nicht zwingend notwendig.
Sie können sich allerdings die kostenlose Software „Zoom“ (erhältlich für Windows, Mac und Linux-Betriebssysteme) im Vorfeld herunterladen und installieren. Diese bietet einige Erleichterungen bei häufiger Anwendung.
Ausführlichere Hinweise finden Sie unter: Teilnahmeverfahren und technische Anforderungen

Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung die notwendigen Zugangsdaten per E-Mail an Ihre bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.

In­for­ma­tio­nen zu den geltenden Datenschutzrichtlinien von „Zoom“ finden Sie unter: https://explore.zoom.us/de/privacy/

Teilnahmegebühr

Für Mitglieder der Architekenkammern und der Ingenieurkammer Hessen169,00 €
Für cand. AKH (freiwillige Absolventen-Mitglieder)129,00 €
-20%
Für Gäste269,00 €
Für Personen mit Ermäßigung129,00 €
Anmeldung

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