Der Eintragungsausschuss für Nachweisberechtigte für Schallschutz
Die Ingenieurkammer Hessen (IngKH) und die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) führen gemeinsam die Liste der Nachweisberechtigten für Schallschutz.
Ein Nachweisberechtigter für Schallschutz erstellt im Baugenehmigungsverfahren bautechnische Nachweise für Schallschutz, die nicht mehr von einem Dritten geprüft werden müssen. Um diese Tätigkeit ausüben zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen (z. B. Ausbildung und Berufserfahrung) erfüllt sein. Über die Aufnahme in die Liste der Nachweisberechtigten für Schallschutz entscheidet der Eintragungsausschuss. Der Vorsitz des Eintragungsausschusses liegt bei der IngKH. In jeder Sitzung wirken neben dem Vorsitzenden jeweils zwei Beisitzer der AKH und zwei Beisitzer der IngKH mit.
Mitglieder des Eintragungsausschusses für Nachweisberechtigte für Schallschutz
Stand: 10.01.2024
Von der AKH benannte Mitglieder:
Beisitzer:
Repp, Monika, Frankfurt am Main
Schleif, Prof., Hans-Dieter, A/F, Wetzlar
Völler, Werner, A/R, Hanau-Großauheim
Weimar-Fischer, Ute, A/F, Breuberg
Liste der verwendeten Abkürzungen
Fachrichtungen
A (Hochbau-)Architekten
IA Innenarchitekten
LA Landschaftsarchitekten
STA Städtebauarchitekten
SP Stadtplaner
Beschäftigungsarten
F freischaffend
P im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
Ö im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
Bau/S baugewerblich tätig, selbständig
Bau/P baugewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
Gew/S gewerblich tätig, selbständig
Gew/P gewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
N in Nebentätigkeit
(R) im Ruhestand