03.08.2022 | Bauwesen, Recht

Änderungen in der Bundes­förderung energie­effi­zienter Gebäude

Die Bundes­regierung stellt die Bundes­förderung für energie­effi­ziente Gebäude (BEG) neu auf. Ziel der Änderungen ist die Verlagerung der Förderung auf energetische Sanierungen, vor allem soll die Sanierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz mit Tempo vorangebracht werden.

Insgesamt stehen etwa 12 – 13 Mrd. Euro für Sanierungsanträge zur Verfügung. Damit mehr Antragsteller von einer Förderung profitieren können, werden die bereitstehenden Fördermittel gestreckt und die Fördersätze abgesenkt. Zudem wird die KfW-Kreditförderung für Einzel­maß­nahmen eingestellt, so dass eine Förderung nur noch über Zuschüsse vom BAFA möglich ist.

Die Änderungen treten ab dem 28.7. in gestufter Reihenfolge in Kraft.

Auf den Internetseiten der Bundearchitektenkammer finden Sie weiterführende In­for­ma­tio­nen zu den Änderungen:

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Quelle: Bundes­architekten­kammer e.V.