19.12.2024 | Bauwesen, Politik, Recht

Ver­gabe­transformations­gesetz: Kammern und Ver­bände gegen Abschaffung der mittel­stands­ge­rech­ten Los­vergabe am Bau

Berlin, 18.12.2024 – Das Bundeskabinett hat am 27.11. Entwürfe für ein sogenanntes Ver­gabetransformationspaket beschlossen. Bundes­architekten­kammer (BAK), Bundes­ingenieur­kammer (BIngK) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) beklagen jedoch die darin vorgesehene Aufweichung des Gebots der mittel­stands­ge­rech­te Los­vergabe. Auch wenn diese Aufweichung vom Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) als „Flexibilisierung mit Augenmaß“ bezeichnet wird, befürchten sie in der praktischen Auswirkung letztlich die Abschaffung dieses seit Jahrzehnten bewährten Grundsatzes.

§ 97 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht bislang vor, dass mehrere Teil- oder Fachlose nur dann zusammen vergeben werden dürfen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Nach den Vorstellungen der Bundes­regierung soll es hingegen zum einen ausreichen, dass diese Gründe eine Gesamtvergabe rechtfertigen. Damit ist eine erhebliche Absenkung der Begründungs- und Dokumentationspflichten verbunden. Zum anderen sollen künftig zeitliche Gründe für die Zulässigkeit von Gesamtvergaben ausreichen. Hierdurch wird der Vorrang der Los­vergabe massiv entwertet.

BAK, BIngK und ZDB lehnen daher eine flächendeckende, undifferenzierte Quasi-Abschaffung der mittel­stands­ge­rech­ten Ver­gabe mit aller Entschiedenheit ab. Jedenfalls im Bereich des Planens und Bauens muss der Losgrundsatz nicht nur beibehalten, sondern vielmehr gestärkt werden. Dies gilt insbesondere, soweit Gesamtvergaben sowohl die Planung als auch das Bauen erfassen.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundes­architekten­kammer:
„Öffentliche Auftraggeber werden diese Änderung im Zweifel als vollständige Freigabe der General- bzw. Totalunternehmervergabe begreifen und hiervon bedingungslos und umfangreich Gebrauch machen. Die fachlich unabhängigen, allein dem Auftraggeber und dem Gemeinwohl verpflichteten Planerinnen und Planer werden damit im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe unverhältnismäßig benachteiligt. Denn, bei welchem öffentlichen Bauvorhaben werden sich keine zeitlichen Gründe finden lassen, um von der Los­vergabe abzuweichen?“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundes­ingenieur­kammer:
„Der Grundsatz der losweisen Ver­gabe als Regelfall muss unbedingt beibehalten und die Abweichung davon deutlich begrenzt werden. Daneben muss eine Entschlackung des Ver­gaberechts sowie die Einführung eines alternativen Beschaffungsmodells kleinen und mittelständischen Planungsbüros eine leichtere Teilnahme am Markt er­mög­lichen.“

Wolfgang Schubert-Raab, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
„Knapp 80 % aller Bauunternehmen in Deutsch­land haben weniger als 20 Mitarbeiter, etwa 96 % der Bauunternehmen weniger als 50 Mitarbeiter. Genau diese Unternehmen stellen den Adressatenkreis einer mittel­stands­ge­rech­ten Auftragsvergabe dar. Der Vorrang der Los­vergabe sichert ihnen bislang den unmittelbaren Zugang zu öffentlichen Aufträgen und schafft damit einen breiten Wettbewerb. Mit diesem Gesetzentwurf wird die Auftragsvergabe konzerngerecht – zu Lasten heimischer Unternehmen und ihrer Beschäftigten.“

Gegen die geplante Reform des Ver­gaberechts spricht außerdem, dass derzeit eine Reform der EU-Ver­gaberichtlinien erarbeitet wird. Parallel hierzulande eine Reform des Ver­gaberechts anzustoßen, kurz bevor es auf der Grundlage neuer europäischer Vorgaben ohnehin überarbeitet werden muss, ist kontraproduktiv und wird zu jahrelanger Unsicherheit führen.

Eine mittelstandfeindliche Ver­gabe betrifft nicht nur die fast 200.000 Architekt­innen und Architekten aller Fach­richtungen, Stadt­planer und Ingenieure, sondern ebenso zahllose kleine und mittlere Betriebe der Bau­wirtschaft und des Handwerks.
BAK, BIngK und ZDB fordern geschlossen, dass die geplante Gesetzesänderung nicht in dieser Form umgesetzt wird, sondern es beim Planen und Bauen beim bewährten Prinzip der losweisen Ver­gabe bleibt.

Die Bundes­architekten­kammer hat auf Openpetition die Kampagne „Mittelstandsfreundliche, losweise Ver­gabe beim Planen und Bauen erhalten!“ veröffentlicht, um Unterschriften gegen die Umsetzung der geplanten Gesetzesänderung einzusammeln.

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Kontakt:
CATHRIN URBANEK
Referatsleiterin Medien und Öffentlichkeits­arbeit
Bundes­architekten­kammer e. V.
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