Temporäre Senkung der Mehrwertsteuer bei Architektenverträgen
FAQ der Bundes- und Länderarchitektenkammern zu den Auswirkungen der Mehrwertsteuersenkung auf die Abrechnung von Architektenverträgen sind jetzt online.
Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat am 3.6.2020 unter dem Titel „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ ein umfangreiches „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ verabschiedet, um dem teilweise starken wirtschaftlichen Einbruch durch die Corona-Krise entgegenzuwirken.
In dem vorgelegten Ergebnisprotokoll heißt es: „Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.“ Diese Ankündigung muss nun in Gesetzeskraft treten. Solange dies nicht der Fall ist, bleibt es weiterhin bei den derzeitigen Umsatzsteuersätzen.
Da vermehrt Architekt*innen und Stadtplaner*innen an die Bundesarchitektenkammer und die Länderarchitektenkammern herantreten und nach den möglichen Auswirkungen fragen, haben diese nachfolgend die aus ihrer Sicht wesentlichsten Fragestellungen aufgeführt und nach dem jetzigen Wissensstand beantwortet.