Stichprobenkontrolle von Energieausweisen in Hessen
Das Land Hessen ist durch § 26d und § 26f der Energieeinsparverordnung verpflichtet, Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten für Klimaanlagen durchzuführen und die Bundesregierung über die wesentlichen Erfahrungen mit den Stichprobenkontrollen zu informieren.
Diese Aufgabe wurde der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen mittels der Heizkosten- und Energieverfahrensverordnung (HEVV) übertragen. Die Kammern führen die Stichprobenkontrolle der Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude im gleichen Umfang durch. Die Prüfung der Inspektionsberichte für Klimaanlagen erfolgt allein durch die Ingenieurkammer Hessen. Die Kammern sind durch diese Aufgabe unmittelbar in die Evaluation von Instrumenten, die der Energiepolitik dienen, eingebunden.
Ziel der Stichprobenkontrolle
Durch die Stichprobenkontrollen soll eine Grundlage geschaffen werden, um Aussagen über die Qualität und Qualitätsentwicklung der Energieausweise und Inspektionsberichte treffen zu können. Die Energieausweise und Inspektionsberichte werden anhand verschiedener Prüfkriterien untersucht um zu prüfen, ob sich bestimmte Aspekte in der Praxis bewähren oder Anpassungen erforderlich sind. Dies dient dazu, den Energieausweis und den Inspektionsbericht als Instrumente der Verbraucherinformation und der Energiepolitik zu verbessern und weiterzuentwickeln. Eine Bewertung des einzelnen Ausweises oder Berichtes erfolgt nicht.
Wird bei der Stichprobenkontrolle jedoch festgestellt, dass ein begründeter Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit gemäß §27 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorliegt, informiert die Kontrollstelle die für das Gebäude zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Diese ist die zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Ablauf der Stichprobenkontrolle
Die Strichprobenziehung erfolgt automatisiert und per Zufall bei der Registrierung des Energieausweises durch die EnEV-Registrierstelle des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Das Deutsche Institut für Bautechnik führt auch die erste Stufe der Stichprobenprüfung durch - die Validitätsprüfung der Eingabe-Gebäudedaten und der im Energieausweis angegebenen Ergebnisse. Hierzu muss der Aussteller die XML-Datei mit den Gebäudedaten an das DIBt übermitteln.
Aus diesen Stichproben wird eine festgelegte Anzahl an die Kontrollstellen der Länder übermittelt. Die Durchführung der Stichprobenkontrolle der Prüfstufen zwei und drei erfolgt durch die Kontrollstellen der Länder.
Die Stichproben für Energieausweise werden zwischen Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen gleichmäßig aufgeteilt. Die jeweilige Kammer fordert die Energieausweise und die zu deren Ausstellung verwendeten Daten und Unterlagen bei den Ausstellern der Energieausweise an. Mit dem Anschreiben wird den Ausstellern ein Erhebungsbogen (siehe Downloads) zugesendet, auf dem die erforderlichen Unterlagen allgemein aufgelistet sind. Es sind jedoch nur die Unterlagen vorzulegen, die auch dem Energieausweis konkret zugrunde gelegt wurden. Die Aussteller sind nach §26d der EnEV verpflichtet, die Unterlagen zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum des jeweiligen Energieausweises aufzubewahren.
Personenbezogene Daten sind in allen Dokumenten vor der Übermittlung an die Kontrollstelle zu entfernen oder zu schwärzen. Diese werden, falls erforderlich, für eine Überprüfung des Objekts vor Ort von der Kontrollstelle gesondert angefordert.
Die Stichprobenkontrollen werden nach den Prüfkriterien ausgewertet und in einem gemeinsamen Erfahrungsbericht beider Kammern zusammengefasst. Dieser Bericht wird dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen übergeben und dient für die Berichterstattung an die Bundesregierung. Eine Information der Ausweisersteller über die Ergebnisse der Stichprobenkontrolle ist nicht vorgesehen.
Ausweistypen
Im Rahmen der Stickprobenkontrollen werden die Energieausweise in verschiedene Ausweistypen eingeteilt. Für jeden Ausweistyp gibt es einen Erhebungsbogen für die Zusammenstellung der erforderlichen Daten und Unterlagen. Den entsprechenden Erhebungsbogen finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.
Downloads
- Erhebungsbogen Ausweistyp A1 Prüfstufe 2
- Erhebungsbogen Ausweistyp A1 Prüfstufe3
- Erhebungsbogen Ausweistyp A2 Prüfstufe 2
- Erhebungsbogen Ausweistyp A2 Prüfstufe 3
- Erhebungsbogen Ausweistyp A4 Prüfstufe 2
- Erhebungsbogen Ausweistyp A4 Prüfstufe 3
- Erhebungsbogen Ausweistyp A5 Prüfstufe 2
- Erhebungsbogen Ausweistyp A5 Prüfstufe 3
- Erhebungsbogen Ausweistyp A6 Prüfstufe 2
- Erhebungsbogen Ausweistyp A6 Prüfstufe 3
- Erhebungsbogen Ausweistyp A7 Prüfstufe 2
- Erhebungsbogen Ausweistyp A7 Prüfstufe 3