iStock.com/ijeab

EnEV-Kontroll­stelle

Die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen führt seit 2016 die Stich­proben­kontrolle von Energie­ausweisen gemäß § 26d der Energie­einspar­verordnung durch. Diese Aufgabe wurde ihr durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen übertragen.

Stich­proben­kontrolle von Energie­ausweisen in Hessen

Das Land Hessen ist durch § 26d und § 26f der Energie­einspar­verordnung verpflichtet, Stich­proben­kontrollen von Energie­ausweisen und Inspektionsberichten für Klimaanlagen durchzuführen und die Bundes­regierung über die wesentlichen Erfahrungen mit den Stich­proben­kontrollen zu informieren.

Diese Aufgabe wurde der Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen mittels der Heizkosten- und Energieverfahrensverordnung (HEVV) übertragen. Die Kammern führen die Stich­proben­kontrolle der Energie­ausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude im gleichen Umfang durch. Die Prüfung der Inspektionsberichte für Klimaanlagen erfolgt allein durch die Ingenieurkammer Hessen. Die Kammern sind durch diese Aufgabe unmittelbar in die Evaluation von Instrumenten, die der Energiepolitik dienen, eingebunden.

Ziel der Stich­proben­kontrolle

Durch die Stich­proben­kontrollen soll eine Grundlage geschaf­fen werden, um Aussagen über die Qualität und Qualitätsentwicklung der Energie­ausweise und Inspektionsberichte treffen zu können. Die Energie­ausweise und Inspektionsberichte werden anhand verschiedener Prüfkriterien untersucht um zu prüfen, ob sich bestimmte Aspekte in der Praxis bewähren oder Anpassungen erforderlich sind. Dies dient dazu, den Energie­ausweis und den Inspektionsbericht als Instrumente der Verbraucher­information und der Energiepolitik zu verbessern und weiter­zu­entwickeln. Eine Bewertung des einzelnen Ausweises oder Berichtes erfolgt nicht.

Wird bei der Stich­proben­kontrolle jedoch festgestellt, dass ein begründeter Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit gemäß §27 der Energie­einspar­verordnung (EnEV) vorliegt, informiert die Kontrollstelle die für das Gebäude zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Diese ist die zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Ablauf der Stich­proben­kontrolle

Die Strichprobenziehung erfolgt automatisiert und per Zufall bei der Registrierung des Energie­ausweises durch die EnEV-Registrierstelle des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Das Deutsche Institut für Bautechnik führt auch die erste Stufe der Stichprobenprüfung durch - die Validitätsprüfung der Eingabe-Gebäudedaten und der im Energie­ausweis angegebenen Ergebnisse. Hierzu muss der Aussteller die XML-Datei mit den Gebäudedaten an das DIBt übermitteln.

Aus diesen Stichproben wird eine festgelegte Anzahl an die Kontrollstellen der Länder übermittelt. Die Durch­führung der Stich­proben­kontrolle der Prüfstufen zwei und drei erfolgt durch die Kontrollstellen der Länder.

Die Stichproben für Energie­ausweise werden zwischen Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen gleichmäßig aufgeteilt. Die jeweilige Kammer fordert die Energie­ausweise und die zu deren Ausstellung verwendeten Daten und Unterlagen bei den Ausstellern der Energie­ausweise an. Mit dem Anschreiben wird den Ausstellern ein Erhebungs­bogen (siehe Downloads) zugesendet, auf dem die erforderlichen Unterlagen allgemein aufgelistet sind. Es sind jedoch nur die Unterlagen vorzulegen, die auch dem Energie­ausweis konkret zugrunde gelegt wurden. Die Aussteller sind nach §26d der EnEV verpflichtet, die Unterlagen zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum des jeweiligen Energie­ausweises aufzubewahren.

Personenbezogene Daten sind in allen Dokumenten vor der Übermittlung an die Kontrollstelle zu entfernen oder zu schwärzen. Diese werden, falls erforderlich, für eine Überprüfung des Objekts vor Ort von der Kontrollstelle gesondert angefordert.

Die Stich­proben­kontrollen werden nach den Prüfkriterien ausgewertet und  in einem ge­meinsamen Erfahrungsbericht beider Kammern zusammengefasst. Dieser Bericht wird dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen übergeben und dient für die Berichterstattung an die Bundes­regierung. Eine Information der Ausweisersteller über die Ergebnisse der Stich­proben­kontrolle ist nicht vorgesehen.

Ausweistypen

Im Rahmen der Stickprobenkontrollen werden die Energie­ausweise in verschiedene Ausweistypen eingeteilt. Für jeden Ausweistyp gibt es einen Erhebungs­bogen für die Zusammenstellung der erforderlichen Daten und Unterlagen. Den entsprechenden Erhebungs­bogen finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.

AKH/Joachim Mildner
EnEV und EEWärmeG

Energieeinsparrecht

Die Energie­einspar­verordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sind die wesentlichen Instrumente des Energieeinsparrechts für Gebäude.

Weitere In­for­ma­tio­nen
Bauwesen / Nachhaltigkeit

Mehrwert für die Zukunft schaf­fen

Mehr erfahren

Das Prinzip der Nachhaltigkeit genießt in Hessen einen hohen Stellenwert. Im Oktober 2018 wurde es als eigenständiges Staatsziel in der hes­si­schen Verfassung verankert. Damit wurde für alle staatlichen und kommunalen Handlungsfelder reklamiert, dass Gestaltungs­spielräume der heutigen Generationen nicht zulasten der künftigen Generationen ausgenutzt werden dürfen. Was bedeutet dies für den Planungs- und Bauprozess?

Weitere In­for­ma­tio­nen

Rechts­beratung

Spezialist werden

Fortbildung