Das "Vertragsbuch Privates Baurecht" ist 2020 in dritter Auflage erschienen. Auch wenn das Werk sich vornehmlich an Juristen wendet, bietet es auch für den Berufsstand der Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen wertvolle und anregende Hinweise.
Grundsätzlich lesenswert ist der erste Abschnitt A. In diesem allgemeinen, den leistungsspezifischen Vertragsmustern und Erläuterungen vorangestellten Abschnitt wird gerade auch für den juristischen Laien sehr aufschlussreich in die Vertragsgestaltung eingeführt - so ist denn dieser Abschnitt sehr treffend mit "Vertragsverhandlung, -gestaltung und -strategie" überschrieben.
Bereits der zweite Abschnitt beschäftigt sich mit Architekten- und Planerverträgen. Bei dieser Darstellung gehen die Autoren davon aus, dass ein Verbraucher als Vertragspartei am Vertragsschluss nicht beteiligt ist. Dies ändert aber nichts daran, dass das Werk sehr wertvolle Hinweise liefert. Ob und inwieweit die dort wiedergegebenen Vertragsmuster im Einzelfall die Interessen der Vertragsparteien ausgewogen berücksichtigen, bedarf einer genauen Prüfung. So sollte in jedem Fall darauf geachtet werden, die Leistungsbilder der HOAI nicht uneingeschränkt in den Vertrag einzubeziehen mit der Folge, dass jede Teilleistung zur zwingend geschuldeten Beschaffenheit der Planerleistung wird. Damit wird man den notwendigen Leistungspflichten des Architekten im Einzelfall nicht unbedingt gerecht. Auch wenn man mit einzelnen Bestimmungen der in dem Buch abgedruckten Vertragsmuster zum Architektenvertrag nicht einverstanden sein mag, bieten jedenfalls die Kommentierungen der Vertragsmuster sehr wertvolle und interessante Aufschlüsse und Einblicke.
In den weiteren Abschnitten werden sehr umfänglich Bauverträge vorgestellt, über den „Standard-VOB-Bauvertrag“ hinaus beispielsweise der Generalunternehmervertrag, der Generalübernehmervertrag und der Subunternehmervertrag. Darüber hinaus werden auch Auslandsbauverträge vorgestellt. Vorgestellt und erläutert werden zudem Arbeitsgemeinschaftsverträge, Verträge bei öffentlich-privaten Partnerschaften sowie alternative Konfliktlösungsverfahren.
Das Vertragsbuch bietet jedem, der sich eingehender mit der Materie befassen möchte (oder muss) wertvolle Hilfe und Orientierung.