Foto: Henning Schacht, BMWSB

26.09.2023 | Bauwesen, Politik

Mehr bezahlbarer Wohnraum durch Experimentierklauseln

Auf Einladung von Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesbauministerin Klara Geywitz nahm BAK-Präsidentin Andrea Gebhard am 25.9.2023 am „Bündnistag Bezahlbarer Wohnraum“ im Bundeskanzleramt teil. Ziel des jährlichen Bündnistages ist, konkrete Maßnahmenpakete zur Schaffung bezahl­baren Wohnraums zu verabschieden. Einige Vorschläge der BAK finden sich in den Bündnismaßnahmen wieder.

So wird im Maßnahmenpaket die Einführung von Experimentierklauseln adressiert im Sinne eines Gebäudetyp-e. Die digitale bundesweite Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern (di.BAStAI) ist explizit als eine bereits umgesetzte Maßnahme der Architekten- und Ingenieurkammern aufgeführt. Diese Datenbank stellt eine zentrale Grundlage zur Umsetzung des digitalen Bauantrags dar. Auf Drängen der Architekten- und Ingenieurkammern wird auch die Rücknahme der Erhöhung der Schwellenwerte für die EU-weite Ver­gabe diskutiert. Und es finden regelmäßig Ge­spräche mit dem Bauministerium statt zur Einführung des Bundes­registers Nachhaltigkeit. Die Förderung des Programms „Jung kauft alt“, das nun ausgebaut wird, empfehlen die Architekten­kammern seit Jahren.

„Das Bündnistreffen zeigt, dass wir mit zentralen Ansätzen richtig liegen für eine schnelle Umsetzung der Wohnungs­bauziele“, sagt Andrea Gebhard, die Präsidentin der Bundes­architekten­kammer. „Aber es liegt ein insgesamt schwieriger Weg vor uns. Bei der Begrenzung der Baukosten muss immer auch der gesamte Lebenszyklus mitgedacht werden, inklusive Senkung von Res­sour­cenverbrauch und CO2-Emissionen. Der Fokus unserer Planungen muss auf Nutzung der Potentiale im Bestand, Aufstockungen und Geschosswohnungsbau ausgerichtet sein. Die Bundesländer sollten überzogene und ressourcenintensive Bauregularien dringend anpassen, denn In­no­vationsfeindlichkeit am Bau werden wir teuer bezahlen.“

Die Bundes­architekten­kammern und die Architekten­kammern der Länder engagieren sich für eine zivilrechtliche Flankierung, um Abweichung von Bauregularien im Sinne des Gebäudetyp-e zu erleichtern. Auch eine Verankerung des Gebäudetyp-e in der Musterbauordnung wird gefordert. Diese Maßnahmen bieten großes Potenzial für innovativen und kostengünstigen Wohnungs­bau, gerade in bestehenden Quar­tierstrukturen. Bei höherer baulicher Dichte ist es dann auch besonders wichtig, Freiflächen zu qualifizieren, um die Qualität des Wohn­umfeldes sicherzustellen und den Folgen des Klimawandels zu begegnen.

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