Der Eintragungsausschuss für Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz
Die Ingenieurkammer Hessen (IngKH) und die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) führen gemeinsam die Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz.
Ein Nachweisberechtigter für Standsicherheit erstellt im Baugenehmigungsverfahren bautechnische Nachweise für vorbeugenden Brandschutz, die nicht mehr von einem Dritten geprüft werden müssen. Um diese Tätigkeit ausüben zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen (z. B. Ausbildung und Berufserfahrung) erfüllt sein. Über die Aufnahme in die Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz entscheidet der Eintragungsausschuss. Der Vorsitz des Eintragungsausschusses liegt bei der AKH. In jeder Sitzung wirken neben dem Vorsitzenden jeweils zwei Beisitzer der AKH und zwei Beisitzer der IngKH mit.
Mitglieder des Eintragungsausschusses für Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz
Stand: 08.03.2023
Von der AKH benannte Mitglieder
Vorsitzender:
Lich, Ottmar, SP/F, Rabenau
Stellvertretender Vorsitzender:
Jünemann, Prof., Heribert Liborius, A/F, Fulda
Beisitzer:
Ebert, Erich, A/F, Hünfeld
Emmerich, Werner, A/F, Bad Hersfeld
Ulmrich, Bernhard, A/F, Offenbach
Liste der verwendeten Abkürzungen
Fachrichtungen
A (Hochbau-)Architekten
IA Innenarchitekten
LA Landschaftsarchitekten
STA Städtebauarchitekten
SP Stadtplaner
Beschäftigungsarten
F freischaffend
P im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
Ö im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
Bau/S baugewerblich tätig, selbständig
Bau/P baugewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
Gew/S gewerblich tätig, selbständig
Gew/P gewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
N in Nebentätigkeit
(R) im Ruhestand