
Der Eintragungsausschuss für Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz
Die Ingenieurkammer Hessen (IngKH) und die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) führen gemeinsam die Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz.
Ein Nachweisberechtigter für Standsicherheit erstellt im Baugenehmigungsverfahren bautechnische Nachweise für vorbeugenden Brandschutz, die nicht mehr von einem Dritten geprüft werden müssen. Um diese Tätigkeit ausüben zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen (z. B. Ausbildung und Berufserfahrung) erfüllt sein. Über die Aufnahme in die Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz entscheidet der Eintragungsausschuss. Der Vorsitz des Eintragungsausschusses liegt bei der AKH. In jeder Sitzung wirken neben dem Vorsitzenden jeweils zwei Beisitzer der AKH und zwei Beisitzer der IngKH mit.
Mitglieder des Eintragungsausschusses für Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz
Stand: 08.03.2023
Von der AKH benannte Mitglieder
Vorsitzender:
Lich, Ottmar, SP/F, Rabenau
Stellvertretender Vorsitzender:
Jünemann, Prof., Heribert Liborius, A/F, Fulda
Beisitzer:
Ebert, Erich, A/F, Hünfeld
 Emmerich, Werner, A/F, Bad Hersfeld
 Ulmrich, Bernhard, A/F, Offenbach
Liste der verwendeten Abkürzungen
Fachrichtungen
 A           (Hochbau-)Architekten
 IA          Innenarchitekten
 LA         Landschaftsarchitekten
 STA       Städtebauarchitekten
 SP         Stadtplaner
Beschäftigungsarten
 F            freischaffend
 P            im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
 Ö           im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
 Bau/S   baugewerblich tätig, selbständig
 Bau/P   baugewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
 Gew/S  gewerblich tätig, selbständig
 Gew/P  gewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
 N            in Nebentätigkeit
 (R)         im Ruhestand
