AKH/Christoph Rau

Der Eintragungs­ausschuss für Nachweis­berechtigte für vorbeugenden Brand­schutz

Die Ingenieurkammer Hessen (IngKH) und die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen (AKH) führen gemeinsam die Liste der Nachweis­berechtigten für vorbeugenden Brand­schutz.

Ein Nachweis­berechtigter für Stand­sicherheit erstellt im Bau­genehmigungs­verfahren bautechnische Nachweise für vorbeugenden Brand­schutz, die nicht mehr von einem Dritten geprüft werden müssen. Um diese Tätigkeit ausüben zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen (z. B. Ausbildung und Berufs­erfahrung) erfüllt sein. Über die Aufnahme in die Liste der Nachweis­berechtigten für vorbeugenden Brand­schutz entscheidet der Eintragungs­ausschuss. Der Vorsitz des Eintragungs­ausschusses liegt bei der AKH. In jeder Sitzung wirken neben dem Vorsitzenden jeweils zwei Beisitzer der AKH und zwei Beisitzer der IngKH mit.

Mitglieder des Eintragungs­ausschusses für Nachweis­berechtigte für vorbeugenden Brand­schutz

Stand: 08.03.2023

Von der AKH benannte Mitglieder

Vorsitzender:

Lich, Ottmar, SP/F, Rabenau

Stellvertretender Vorsitzender:

Jünemann, Prof., Heribert Liborius, A/F, Fulda

Beisitzer:

Ebert, Erich, A/F, Hünfeld
Emmerich, Werner, A/F, Bad Hersfeld
Ulmrich, Bernhard, A/F, Offenbach

 

Liste der verwendeten Abkürzungen

Fach­richtungen
A           (Hochbau-)Architekten
IA          Innen­architekten
LA         Landschafts­architekten
STA       Städte­bau­architekten
SP         Stadt­planer

Beschäftigungsarten
F            frei­schaf­fend
           im privatrechtlichen Arbeits­verhältnis
Ö           im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
Bau/S   baugewerblich tätig, selbständig
Bau/P   baugewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeits­verhältnis
Gew/S  gewerblich tätig, selbständig
Gew/P  gewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeits­verhältnis
N            in Nebentätigkeit
(R)         im Ruhestand

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