16.09.2022 | Bauwesen, Politik

BKV fordert mehr Spielraum für In­no­vationen

Bundeskammerversammlung der Architekt­innen, Innen­architekten, Landschafts­architektinnen und Stadt­planer verabschiedet Erklärung für mehr Spielraum und In­no­vation beim Planen und Bauen

Das Planen und Bauen ist gegenwärtig überfrachtet von Richt­linien, Normen und privatrechtlichen Anforderungen.

Verstärkt wird diese Ent­wick­lung durch die aktuell steigenden Bau- und Bodenpreise, aber auch durch Material- und Fachkräftemangel. Hierdurch wird es deutlich erschwert, die Ziele der Bundes­regierung zu erreichen: die Schaffung von jährlich 400.000 neuen Wohnungen, davon 100.000 im öffentlich geförderten Wohnungs­bau.

Für die dringend notwendige Wende beim Bauen ist mehr Bewegungsfreiheit für innovative planerische Konzepte erforderlich. Hierfür muss das Bauen vereinfacht werden.

Den originären Schutzzielen der Bauordnungen muss selbstverständlich entsprochen werden. Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.

Es sollte aber die Möglichkeit eröffnet werden, von der zwingenden Beachtung der sogenannten technischen Bau­bestimmungen dann absehen zu können, wenn Bauherr und Architekt oder Ingenieurin dies ausdrücklich vereinbaren. Um dem Verbraucher­schutz Rechnung zu tragen, sollte dieser Ansatz - derzeit unter dem Begriff „Gebäudetyp E“ diskutiert - allerdings nur bei sachkundigen Bauherren gelten, die keine Verbraucher sind.

Flankiert werden muss dies durch eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die bestimmt, dass ein Mangel der Planung und Bauausführung in diesen Fällen nicht allein deshalb vorliegt, weil die technischen Bau­bestimmungen und darüber hinaus gehende „anerkannte Regeln der Technik“ nicht oder nicht vollständig beachtet wurden.

Berlin, den 15.9.2022
Die 96. Bundeskammerversammlung der Bundes­architekten­kammer

 

Die Bundeskammerversammlung ist das oberste Gremium aller 16 Architekten­kammern, deren Dachverband die Bundes­architekten­kammer ist. Diese vertritt auf nationaler und inter­nationaler Ebene die Interessen von ca.138.000 Architekt­innen, Innen­architekten, Landschafts­architektinnen und Stadt­planern gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

 

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Cathrin Urbanek
Pressesprecherin, Referatsleitung Öffentlichkeits­arbeit

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