Berufsständische Kammern kritisieren geplantes Lobbyregistergesetz
Die berufsständischen Kammern der Freien Berufe in Hessen, vertreten durch den Verband der Freien Berufe (VfBH), kritisieren das geplante Lobbyregistergesetz des hessischen Landtags. Das Gesetz sieht vor, dass die Kammern sich als Lobbyisten registrieren lassen müssen, was nach Ansicht des Verbandes ihr Wesen und ihren gesetzlichen Auftrag verkennt.
VfBH-Präsidentin Dr. Karin Hahne betont: „Die Kammern der Freiberufler haben im Rahmen der Selbstverwaltung auch die gesetzliche Aufgabe, die Politik zu Berufsstandsangelegenheiten zu beraten. Sie müssen diesen von Gesetzes wegen Sach- und Gemeinwohl orientiert wahrnehmen, denn sie haben im Interesse des gesamten Berufsstands zu sprechen. Der Gesetzgeber selbst hat diese Beratung als gesetzlichen Auftrag gewollt. Das ist ein Kammerauftrag, der gerade in Abgrenzung zur klassischen Interessenvertretung ergangen ist.“ Die Landesregierung und die Landtagsfraktionen scheinen die Herkunft dieser besonders qualifizierten Form der Politikberatung durch berufsständische Kammern nicht mehr im Blick zu haben, so Dr. Hahne.
Die Verbandspräsidentin ergänzt, dass das vorliegende Gesetz zwar der Transparenz verschrieben ist, aber Politik auf transparente, faire und kompetente Interessenvertretung und Politikberatung angewiesen sei. Transparenter als durch demokratisch legitimierte Kammern, die zudem der staatlichen Rechtsaufsicht unterliegen, könne Politikberatung nicht sein. Die Kammern der Freien Berufe erfüllen zahlreiche gesetzliche Selbstverwaltungsaufgaben aus Mitgliedsbeiträgen und entlasten dadurch den Staat. Daher fordert der VfBH die Landesregierung und die Landtagsfraktionen auf, das Vorhaben zu überdenken und berufsständische Kammern nicht mit Lobbyisten gleichzustellen.
Quelle: Verband Freier Berufe in Hessen