Der Eintragungsausschuss für Nachweisberechtigte für Wärmeschutz
Die Ingenieurkammer Hessen (IngKH) und die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) führen gemeinsam die Liste der Nachweisberechtigten für Wärmeschutz.
Ein Nachweisberechtigter für Wärmeschutz erstellt im Baugenehmigungsverfahren bautechnische Nachweise für Wärmeschutz, die nicht mehr von einem Dritten geprüft werden müssen. Um diese Tätigkeit ausüben zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen (z. B. Ausbildung und Berufserfahrung) erfüllt sein. Über die Aufnahme in die Liste der Nachweisberechtigten für Wärmeschutz entscheidet der Eintragungsausschuss. Der Vorsitz des Eintragungsausschusses liegt bei der AKH. In jeder Sitzung wirken neben dem Vorsitzenden jeweils zwei Beisitzer der AKH und zwei Beisitzer der IngKH mit.
Mitglieder des Eintragungsausschusses für Nachweisberechtigte für Wärmeschutz
Stand: 08.03.2023
Von der AKH benannte Mitglieder:
Vorsitzender:
Dörfer, Helmut, A/F, Griesheim
Stellvertretende Vorsitzende:
Niering, Angela, A/F, Bad Hersfeld
Beisitzer:
Mrziglod, Guido, A/F, Darmstadt
Repp, Monika, Dipl.-Ing., Frankfurt am Main
Liste der verwendeten Abkürzungen
Fachrichtungen
A (Hochbau-)Architekten
IA Innenarchitekten
LA Landschaftsarchitekten
STA Städtebauarchitekten
SP Stadtplaner
Beschäftigungsarten
F freischaffend
P im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
Ö im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
Bau/S baugewerblich tätig, selbständig
Bau/P baugewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
Gew/S gewerblich tätig, selbständig
Gew/P gewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
N in Nebentätigkeit
(R) im Ruhestand