Seminarbeschreibung
Die Objektüberwachung ist eine lohnende Aufgabe für Architekt*innen, speziell dann, wenn diese die Ausführungsplanung erbracht haben. Der dadurch vorhandene Informationsvorsprung ist gewaltig und sollte nicht ungenutzt aus der Hand gegeben werden. Letztlich bedeutet Objektüberwachung die Durchsetzung und Verteidigung der eigenen Planungsideen auf der Baustelle.
Die vielfach beschriebene Haftungsintensivität innerhalb der Objektüberwachung kann durch geschickte Vertragsgestaltung zwischen Auftraggebenden und Architekt*innen deutlich reduziert werden. Dabei ist ein Grundsatz von entscheidender Wichtigkeit: Nicht einfach nur die Dinge richtig tun, sondern die richtigen Dinge (richtig) tun! Andernfalls werden Architekt*innen durch die vielen Sonderwünsche von Auftraggebenden, Fachingenieur*innen, Fachkräfte des Handwerks usw. nicht zu der eigentlichen Aufgabe kommen. Im Seminar werden die notwendigen Leistungen einer effektiven Objektüberwachung aufgezeigt und intensiv besprochen.
Seminarziel:
Durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen aus dem Themenbereich der Objektüberwachung wird den Seminarteilnehmenden notwendiges Basiswissen praxisnah und sofort einsetzbar an die Hand gegeben. Das Seminar ist speziell für Absolvent*innen ausgelegt bzw. für Architekt*innen, die bisher nicht in der Lph 8 gearbeitet haben.
Zielgruppe:
Absolvent*innen sowie Architekt*innen mit geringen bzw. keinen Kenntnissen in der Objektüberwachung
Seminartag 1
Modul 1: Grundlegende Aufgaben der Objektüberwachung
- Begriffsklärung Objektüberwachung, Bauleitung, Fachbauleitung und Bauüberwachung
- In welcher Beziehung stehen Objektüberwachende und Planende?
- … und dann war da noch die Projektsteuerung – welche Aufgabe hat die Projektsteuerung?
- Welche grundlegende Leistungspflicht hat die bauleitenden Architekt*innen während der Bauausführung?
- Welche individuellen vertraglichen Ausgestaltungen zwischen Auftraggebenden und Objektüberwachung sind sinnvoll, welche sind erforderlich?
- Welche Vollmacht haben Objektüberwachende während der Bauausführung?
- Ist der „verantwortliche Bauleiter i.S.d. LBO“ eine lohnende Aufgabe für Objektüberwachende?
- Richtiges Abnahmemanagement der eigenen Leistungen – wie funktioniert das?
Modul 2: Beratungspflichten vor Baubeginn
- Welche vorbereitenden Maßnahmen sind vor dem Baubeginn zu treffen? Welche Behörden sind zu kontaktieren?
- Was ist in der Baustellenverordnung geregelt? Wer beauftragt den SiGeKo?
- Braucht man einen Baustelleneinrichtungsplan? Wer kümmert sich darum?
- Von wem bekommt man zusätzliche Baustelleneinrichtungsflächen (wo können Straßensperrungen beantragt werden etc.) zugewiesen?
- Wer stellt den Bauzaun, schützt Bepflanzungen, wer erstellt das Pflasterprotokoll?
- Welche Angaben sind vor Baubeginn einzuholen bzw. abzugeben?
- Beispiele für Genehmigungen und Sondergenehmigungen
- Steuerung der Bauprozesse durch Erarbeitung eines Terminplanes – von wem und wann wird dieser Plan erstellt? Wer „pflegt“ den Plan?
Modul 3: Bauablauf
- Intensität der Objektüberwachung
- Koordination der am Bau Beteiligten mit unterschiedlichen Werkzeugen
- Dokumentationspflichten z.B. durch das Führen des Bautagesbuches und Darstellung geeigneter Alternativen
- Baurundgänge, Zustandfeststellungen, Baubesprechungen, Jourfix
- Qualitätssicherung auf der Baustelle – nur ein Modewort?
- Einhaltung von Terminen durch knallhartes Termincontrolling
- Mustererstellung und Bemusterung – die vergessene Hauptleistung
Seminartag 2
Modul 4: Exkurs zur nachtragslosen Bauvertragsart
- Welches ist die „sicherste“ Bauvertragsart?
- Welche Kriterien sind für Auftraggebende bei Vertragsvergabe besonders wichtig?
- Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für Auftraggebende bei der Vergabe an Generalunternehmen?
- Was wird verpauschaliert beim Pauschalvertrag?
- Gibt es unterschiedliche Pauschalvertragsarten?
- Wer trägt das Mengenermittlungsrisiko beim Pauschalvertrag?
- Was bedeutet „schlüsselfertig“ im Rahmen des Pauschalvertrages?
- Welcher Planungsstand sollte bei einem „Schlüsselfertig-Vertrag“ unbedingt vorliegen?
Modul 5: Kostenkontrolle und -verfolgung
- Warum kommt es zu Nachträgen während der Bauausführung?
- Warum ist das Nachtragsangebot des Handwerks gegenüber der beauftragten Leistung deutlich teurer?
- Wie weit reicht das einseitige Leistungsänderungsrecht des Bauherrn?
- Was ist die Urkalkulation?
- Was ist der ortübliche Preis?
- Was ist ein marktüblicher Preis?
- Wer hat die Änderung der Leistung zu beschreiben?
- Einhaltung der DIN 276 während der Bauleitung – auf was sollten Architekt*innen unbedingt achten?
- Fehlerhafte Nachtragsprüfung durch Architekt*innen – haben Auftraggebende einen Schadensersatzanspruch?
Seminartag 3
Modul 6: Mangelmanagement, Abnahme und Verjährung
- Wie wird eine Mängelanzeige rechtssicher formuliert?
- Wie viele Nachfristen sind zu setzen?
- Gibt es einen Unterschied zwischen der Mängelanzeige vor und nach der Abnahme?
- Was ist die Ersatzvornahme? Was ist die Selbstvornahme?
- Kann der Auftraggebende ohne weiteres eine Selbstvornahme durchführen?
- Welche verschiedenen Arten der Abnahme gibt es?
- Die wesentlichsten Unterschiede nach BGB und VOB
- Was bedeutet förmliche Abnahme?
- Ist der Bauvertrag zwischen AG und AN mit rechtsgeschäftlicher Abnahme fertig?
Modul 7: Abrechnung und Kostenfeststellung
- Wie werden die einzelnen Gewerke richtig abgerechnet – welche Regelungen sind einschlägig im BGB- und VOB-Vertrag? Übersicht hochbaulicher Abrechnungsregelungen
- In welchem zeitlichen Rahmen kann das Unternehmen Abschlagsrechnungen stellen?
- Wann ist eine Rechnung nicht prüfbar?
- Welche Prüfzeiten gibt es für Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B und BGB?
- Wie und in welcher Zeit müssen Architekt*innen die Rechnung prüfen wenn es zwischen Auftraggebenden und Unternehmen eine Skontoabrede gibt?
- Bis wann können Auftraggebende zuviel gezahlten Werklohn beim Unternehmen zurückfordern?
- Bis wann kann das Unternehmen zuwenig geforderten Werklohn von Auftraggebenden einfordern?
- Kann das Unternehmen nach der Schlussrechnungsstellung noch „Nachträge“ geltend machen?
- Wie lange müssen Auftraggebende auf die Schlussrechnung warten?
- Was ist die Schlusszahlungsmitteilung?
Seminartag 4
Modul 8: Anwendung der VOB/B+C während der Bauleitung
- Einsatz der VOB/B beim Endverbrauchervertrag – ist das nach der aktuellen Rechtsprechung noch möglich? Welche Alternativen haben die Architekt*innen?
- VOB/B als allgemeine Geschäftsbedingung – was bedeutet das?
- VOB/C als anerkannte Regel der Technik – was bedeutet das?
- Die Systematik der Gewerkenormen von Teil C im Überblick
- Sind Änderung einzelner Vereinbarungen aus dem Teil C möglich – beispielsweise im Titel Abrechnung?
- Was regelt die „Baustelleneinrichtungs-Norm“ DIN 18299
- Geänderte und zusätzliche Leistungen – Besonderheiten von § 2
- Stundenlohnarbeiten – eine lohnende Abrechungsart für das Unternehmen? Besonderes Risiko für die Architekt*innen?
- Bedenkenanmeldung
- Schutz der eigenen Leistung
- Nachunternehmereinsatz
- Begehungen und Zustandsbesichtigungen
- Abhilfeverlangen und Verzugsmitteilung wegen Terminverschiebungen
- Behinderung wegen fehlender Baufreiheit oder fehlender Pläne
- Vertragsstrafenregelungen
- Abnahme und Verjährung
- Abrechung und Zahlung
Modul 9: Umgang mit Maßtoleranzen auf der Baustellen
- Ist die DIN 18202 ff (Maßtoleranzen) für die Planung geeignet?
- Welche besonderen Gegebenheiten sind grundsätzlich bei der Planung zu bedenken?
- Was muss bei den Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich Maßtoleranzen berücksichtigt werden?
- Gibt es weitergehende Vorgaben? Wären weitergehende Vorgaben als DIN 18202 sinnvoll?
- Wer regelt Maßtoleranzen auf der Baustelle?
- Begriffe, Grundsätze und Anwendung der DIN 18202
- Hat das Unternehmen bezüglich Maßtoleranzen eine besondere Prüfpflicht?
- Wenn das Leistungsverzeichnis keine Angaben über einzuhaltende Toleranzen vorgibt, was gilt dann?
- Sind Toleranzanforderungen über die jeweilige ATV der VOB/C hinaus zulässig?
- Bauen mit „Null-Toleranzen“ geht das?
- Wann, auf welche Weise, von wem und wo wird gemessen?
- Definition Mangelbegriff
- Maßtoleranz als vertragliche Zusicherung
- Beurteilungen von Maßabweichungen als optischer Mangel
- Minderungsberechnung wegen nicht eingehaltener vertraglicher Toleranzvorgaben
- Das Rohbauunternehmen schöpft die vertraglich zulässigen Maßtoleranzen aus. Dies führt beim Estrichlegenden zu Mehrkosten. Wer zahlt diese Mehrkosten?
- Umgang mit Maßtoleranzen innerhalb der Gewährleistungszeit? Hat die Bauherrenschaft ein Recht auf Mangelbeseitigung innerhalb dieser Zeit?
- Die Maßtoleranz erfordert den Rückbau der Leistung. Kann man solche Maßnahmen von Auftragnehmenden verlangen und durchsetzen?
Diese Veranstaltung ist Teil der Seminarreihe „Basiswissen"
Diese speziellen Seminare, die vorrangig auf Absolventen und Berufseinsteiger zugeschnitten sind, vermitteln Grundlagenwissen, das - neben der nachzuweisenden Praxiserfahrung - entsprechend der Voraussetzungen der Hessischen Verordnung über die Berufspraxis zur Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen führen soll. Zusätzlich wird das Angebot der Akademie der AKH durch Seminare abgerundet, die dabei unterstützen, persönliche Kompetenzen weiter zu entwickeln.
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 32 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 32 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 32 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum
29. Mai 2025.
Informationen zum Teilnahmeverfahren:
Technische Voraussetzungen:
Hardware: Endgerät mit Internetzugang, Kamera, Mikrofon und ggfs. Headset sind zwingend erforderlich. Diese sind notwendig, um aktiv am Seminar teilnehmen zu können. Wie im Präsenzseminar werden die fachlichen Inhalte live in Form einer Präsentation durch die Referenten und Referentinnen vorgestellt. Sie können dadurch aktiv durch Wortmeldung oder über die Chatfunktion Ihre Fragen stellen und Erfahrungen einbringen.
Software: Das Online-Seminar wird über die Plattform „Zoom“ durchgeführt. Die Erstellung eines ZOOM-Accounts ist für die Teilnahme an unseren Seminaren nicht zwingend notwendig.
Sie können sich allerdings die kostenlose Software „Zoom“ (erhältlich für Windows, Mac und Linux-Betriebssysteme) im Vorfeld herunterladen und installieren. Diese bietet einige Erleichterungen bei häufiger Anwendung.
Ausführlichere Hinweise finden Sie unter: Teilnahmeverfahren und technische Anforderungen
Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung die notwendigen Zugangsdaten per E-Mail an Ihre bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.
Informationen zu den geltenden Datenschutzrichtlinien von „Zoom“ finden Sie unter: https://explore.zoom.us/de/privacy/
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 32 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 32 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 32 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Diese Veranstaltung ist Teil der Seminarreihe „Basiswissen"
Diese speziellen Seminare sind vorrangig auf Personen zugeschnitten, die erfolgreich ein Studium der vier Fachrichtungen (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung) absolviert haben und die neu in den Beruf einsteigen wollen. Sie vermitteln Grundlagenwissen, das - neben der nachzuweisenden Praxiserfahrung - entsprechend den Voraussetzungen der Hessischen Verordnung über die Berufspraxis zur Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen führen soll. Zusätzlich wird das Angebot der Akademie der AKH durch Seminare abgerundet, die dabei unterstützen, persönliche Kompetenzen weiterzuentwickeln.