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Rechts­beratung für Mitglieder

Architekten­verträge

Was müssen Sie beachten, wenn Sie einen Vertrag schließen? Eine Beratung hilft, Fallstricke zu vermeiden.

Beratungs­angebot der AKH

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Rechts­beratung für Mitglieder

Außergerichtliche Streit­beilegung

Eine rechtliche Auseinandersetzung mit Ihrem Auftraggeber oder einem Kollegen droht? Eine Schlichtung hilft Ihnen, Kompromisse zu finden und Kosten zu deckeln.

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Vorzeitiges Beenden von Verträgen

Sie möchten sich vorzeitig aus einem Vertrag lösen? Eine Aufhebungsvereinbarung ist oft der bessere Weg.

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Standesrecht

Sie haben Fragen zur Berufs­ordnung?

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Berufliche Zusammenschlüsse

Sie möchten Ihren Beruf gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen in einer Gesellschaft ausüben? Lassen Sie sich bei der Aus­wahl der passenden Gesellschafts­form beraten.

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Spezialisten können mehr

Sie möchten Ihr Leis­tungsspektrum um bautechnische Nachweise erweitern? Werden Sie Nachweis­berechtigte*r nach HBO oder Prüf­sach­verständige*r für Brand­schutz.

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Rechts­beratung für Mitglieder

Schutz der Berufs­bezeichnung

Die Kammer geht gegen das unberechtigte Führen der Berufs­bezeichnung vor. Denn die Berufs­bezeichnung steht für Qualität.

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Alters­vorsorge für Berufsangehörige

Sie möchten wissen, welche Renten­versicherung für Sie zuständig ist?

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Rechts­beratung für Mitglieder

Werbung

Sie wollen für Ihre Leis­tung werben? Eine Prüfung der geplanten Werbung durch die AKH im Vorfeld kann viele Kosten und Ärger ersparen.

Beratungs­angebot der AKH

Rechts­beratung für Mitglieder

Die Mitarbeitenden des Justiziariats beraten im Rahmen der gesetzlich zugewiesenen Kammeraufgaben vorrangig ihre Mitglieder, aber auch angehende Berufsangehörige und Dritte. Für typische, häufig auftauchende Frage­stellungen bieten Publikationen der AKH sowie In­for­ma­tio­nen auf der Kammerwebsite schnell eine erste Orientierung. Wenn Ihr Anliegen dadurch nicht hinreichend beantwortet werden kann, beraten die Mit­arbeiter­*innen des Justiziariats der AKH Sie gerne telefonisch oder schriftlich.

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Architekten­verträge

Die AKH berät Sie zu Abschluss, Durch­führung, Beendigung und Abwicklung von Vertrags­verhältnissen mit Dritten. 

Die Beratung erfolgt schriftlich oder auch telefonisch.

  • Die Kammer stellt für ihre Mitglieder entsprechende Orientierungs­hilfen zum Abschluss von Verträgen kostenfrei bereit.
  • Darüber hinaus steht das Justiziariat der AKH telefonisch für Kurz-Beratungen zur Verfügung. Eingehende Beratungen sind den rechtsberatenden Berufen vorbehalten (z. B. Anwälte, Steuerberater).

Außergerichtliche Streit­beilegung

Die Kammer bietet in Streitfällen ein Schlichtungs- oder Schiedsverfahren vor einem unabhängigen, fachlich kompetenten Gremium an.  

Gute Gründe für ein Schlichtungs- oder Schiedsverfahren

  • Schnelle Klärung
  • Fachkundige Einschätzung
  • Unabhängige Beurteilung
  • Kostengünstige Lösung
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Vorzeitige Beendigung eines Vertrags­verhältnisses

Ihr Auftraggeber (Bauherr) kann den Vertrag mit Ihnen jederzeit ordentlich kündigen. Ihnen steht ein Kündigungsrecht nur ausnahmsweise (aus wichtigen Gründen) zu. 

  • Die Kammer berät Sie zu den Voraussetzungen einer außerordentlichen Vertragskündigung oder einer Aufhebungsvereinbarung. 
  • In manchen Fällen kommt auch die Durch­führung eines Schlichtungs- oder Schiedsverfahrens bei der AKH in Betracht.
  • Darüber hinaus steht das Justiziariat der AKH telefonisch für Kurz-Beratungen zur Verfügung.

Voraussetzungen für ein vorzeitiges Vertragsende

Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung

Einhaltung der Berufs­ordnung

Die AKH hat die gesetzliche Aufgabe, die Einhaltung der Berufs­ordnung zu überwachen. Die rechtliche Beratung der AKH zur Berufs­ordnung unter­stützt bei der Abgrenzung eines standesrechtlichen Verstoßes von zivilrechtlichen Schadens­ersatz­ansprüchen. 

In einem berufsordnungsrechtlichen Verfahren wird die Einhaltung der Berufspflichten (§ 17 HASG) geprüft. Ein berufsrechtlicher Verstoß wird ggf. vom Ehren­ausschuss geahndet (§ 18 HASG).

Die AKH berät Sie gerne auch telefonisch bei Fragen zur Berufs­ordnung.

  • Zum Schutz des Ansehens des Berufs­stands
  • Zum Schutz der Verbraucher*innen

 

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Die passende Gesellschafts­form wählen

Kammermitglieder können sich zur ge­meinsamen Berufsausübung zusammenschließen. Zum Beispiel in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), einer Partner­schafts­gesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Je nach den Bedürfnissen der Partner/Gesellschafter etwa in Bezug auf Haftungsbegrenzung, steuerliche Handhabung oder auch Berufsrecht kommen unterschiedliche Gesellschafts­formen in Frage.

Das Justiziariat der AKH berät Sie zu den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Gesellschafts­formen. Gerne auch schon im Vorfeld.

  • Bei Neugründung
  • Bei Änderung einer bestehenden Gesellschaft

Spezialisten für bautechnische Nachweise

Nachweis­berechtigte*r nach Nachweis­berechtigten­verordnung

Die AKH hat gemeinsam mit der Ingenieurkammer Hessen den gesetzlichen Auftrag, sowohl Mitglieder der beiden Kammern als auch Nichtmitglieder, die die entsprechende Befähigung nachweisen, in die Listen der Nachweis­berechtigten für Wärmeschutz, Brand­schutz, Schallschutz und Stand­sicherheit einzutragen.

Prüf­sach­verständige*r für Brand­schutz nach Prüf­sach­verständigen­verordnung

Die AKH nimmt Anträge als Prüf­sach­verständige*r nach HBO (Hessische Bau­ordnung) für Brand­schutz entgegen und führt die entsprechende Liste.

Die Kammer unter­stützt Sie bei der entsprechenden Qualifizierung:

  • passende Fort­bildungs­angebote
  • In­for­ma­tio­nen und Arbeitshilfen zum Download
  • telefonische und schriftliche Beratung
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Die Berufs­bezeichnung ist gesetzlich geschützt

Wer sich Architekt*in, Innen­architekt*in, Landschafts­architekt*in oder Stadt­planer*in nennt, muss bei einer Kammer eingetragen sein, denn die Berufs­bezeichnung ist gesetzlich geschützt. Die Kammer sorgt dafür, dass nur solche Personen die Berufs­bezeichnung führen, die tatsächlich dazu berechtigt sind. Denn die Berufs­bezeichnung steht für Qualität.

Die AKH berät zu der Frage, wer die Berufs­bezeichnung führen darf.

  • Büros im Firmennamen
  • Büroinhaber*innen und Mitarbeitende

Alters­vorsorge für Berufsangehörige

Als Mitglied der AKH sind Sie Pflicht­mitglied im Versorgungswerk der Architekten. Um Doppelzahlungen zu vermeiden, können Sie sich von der Versicherungspflicht in der Deutschen Renten­versicherung (DRV) befreien lassen.

Beratung zu Fragen des Sozial­versicherungs­rechts

  • Die AKH berät ihre Mitglieder über die Notwendigkeit und die Möglichkeiten, sich von der gesetzlichen Renten­versicherungs­pflicht befreien zu lassen.
  • Kammermitglieder, die als freie Mitarbeiter tätig sind, berät die Kammer zur Einordnung der eigenen Tätigkeit (angestellt, schein­selbst­ständig, freie Mitarbeit).
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Hinweise zur Werbung von Architekten und Stadt­planern

Die Kammer berät Sie zu berufsrechtlichen und allgemeinrechtlichen Regelungen. Sie unter­stützt darüber hinaus bei der Klärung von Fragen zum Umgang mit Referenzprojekten, Verwendung von Bildmaterial und Ausgestaltung Ihrer geplanten Werbemaßnahmen.

Die AKH informiert Sie über

  • zulässige Medien, Inhalte und Verbreitungs­formen
  • unzulässige Inhalte und Verbreitungs­formen