AKH/Christoph Rau

Der Ehren­ausschuss der AKH

Der Ehren­ausschuss ist zuständig für die Ahndung von Verstößen der Mitglieder der Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen gegen ihre in § 17 Hessisches Architekten- und Stadt­planergesetz (HASG) normierten Berufspflichten.

Ehrenverfahren

Im Falle eines Verstoßes gegen Berufspflichten wird auf Antrag der Präsidentin der Kammer - oder des Mitglieds selbst - ein förmliches Ehrenverfahren eingeleitet (§ 18 HASG), dessen Kern die  mündliche Verhandlung vor dem Ehren­ausschuss darstellt. Diese findet in den Räumen der Kammer statt. Minder schwere Verstöße gegen die Berufspflichten können ohne Durch­führung eines Ehrenverfahrens durch die Präsidentin der Kammer mit einer schriftlichen Rüge geahndet werden (§ 18 Abs. 9 HASG). Der Ehren­ausschuss entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung nach dem einfachen Mehrheitsprinzip.

Er ist mit einem Vorsitzenden (Volljurist*in) und jeweils vier Beisitzer*innen besetzt und in seinen Entscheidungen unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Gegen seine Entscheidungen kann unmittelbar das Verwaltungsgericht angerufen werden. Die einzelnen vom Ehren­ausschuss gegen Betroffene anwendbaren Sanktionen sind in § 18 Abs. 6 HASG aufgeführt.

Der Ehren­ausschuss wendet in dem Ehrenverfahren die Vorschriften des förmlichen Verwaltungsverfahrens an (§§ 63 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz). Betroffenen ist vor der Entscheidung stets ausreichend rechtliches Gehör zu gewähren. Sie/er kann sich auf eigene Kosten durch einen Rechtsbeistand vertreten lassen. Zeug*innen und Sachverständige sind zum Erscheinen vor dem Ausschuss und zur Erstattung ihrer Aussage verpflichtet. Diese Verpflichtung kann im Verweigerungsfall durch ein Ersuchen an das zuständige Verwaltungsgericht auf Ladung und Vernehmung der Zeugin/des Zeugen durchgesetzt werden. Die Erscheinungs- und Aussagepflicht vor Gericht wird durch Ordnungsgeld oder Ordnungshaft durchgesetzt.

Mitglieder des Ehren­ausschusses

Stand: 13.10.2023

Vorsitzender: Sagebiel, Michael, Wies­ba­den

Stv. Vorsitzende:
Ritter, Dr. Stefan, RA, Wies­ba­den
Spreter, Stefan, RA, Wies­ba­den

Beisitzer:
Bartfelder, Prof. Dr.-Ing. Friedrich, LA + SP/F, Wies­ba­den
Böttcher, Dirk, A/P, Büdingen
Essel, Horst, A/P + IA/P + fr.N., Frank­furt
Fuchs, Volker, A/F, Karben
Gast, Felix, A/Ö, Frank­furt
Hartmann, Klaus, A/R, Gründau
Herrmann-Adamczyk, Steffen, A/P, Wies­ba­den
Jahn, Reinhard, A/F, Brombachtal
Kappes, Werner, LA/R, Sulzbach
Leben, Markus, A/F, Frank­furt
Lotz, Gerald, A/P, Schlüchtern
Nicolay, Stephan, A/P, Roßdorf
Schenk, Bernd, A/F, Frank­furt

 

Liste der verwendeten Abkürzungen

Fach­richtungen
A           (Hochbau-)Architekten
IA          Innen­architekten
LA         Landschafts­architekten
STA       Städte­bau­architekten
SP         Stadt­planer

Beschäftigungsarten
F            frei­schaf­fend
           im privatrechtlichen Arbeits­verhältnis
Ö           im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
Bau/S   baugewerblich tätig, selbständig
Bau/P   baugewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeits­verhältnis
Gew/S  gewerblich tätig, selbständig
Gew/P  gewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeits­verhältnis
N            in Nebentätigkeit
(R)         im Ruhestand

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