14.11.2023 | AKH, Bauwesen, Politik, Presse

Hessische Architekten fordern vom Land: Einfacheres, kostenbewussteres und schnelleres Bauen

Wies­ba­den, 14. November 2023 – Eine aktuelle Befragung der Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen (AKH) zu Wegen aus der Konjunkturkrise zeigt, Bau­ordnungs­recht und Normen müssen einfacher und Bau­genehmigungen schneller erteilt werden. Im Vordergrund muss stehen, einfacher zu bauen, weniger Res­sour­cen dafür zu verbrauchen und diese regio­naler zu beschaf­fen. Schutzzielkonforme Abweichungsmöglichkeiten von Regeln der Technik zugunsten von In­no­vation sind erforderlich. Darüber hinaus dürfen Technische Bau­bestimmungen nur noch bei dringender Erforderlichkeit erlassen werden.

Der Einbruch der Baukonjunktur vollzieht sich. Markant in Hessen: Hohe Baukosten werden von gut 52 Prozent der hes­si­schen Architekt­innen und Architekten dafür verantwortlich gemacht. Ebenso wird die verzögerte Erteilung von Bau­genehmigungen als Grund für den Abschwung genannt. „Nicht nur die Bundes­regierung, auch die neue hessische Landes­regierung wird sofort zu Gegenmaßnahmen aufgerufen sein, die einfacheres Bauen möglich machen“, mahnt die AKH-Präsidentin Brigitte Holz.

In Hessen beklagen etwas mehr als 50 Prozent der Teilnehmenden, und damit lag der Punkt an dritter Stelle, das Aufschieben sowie die Einstellung von Aufträgen und Bauprojekten. Als ein weiterer Grund werden fehlende Baukapazitäten genannt. Diese werden sich bei zurückgehender Konjunktur gegebenenfalls relativieren. „Es herrscht unver­kenn­bar starke Verunsicherung im Markt“, so Brigitte Holz, Spitzenvertreterin der Architektenschaft in Hessen.

Gefragt nach dringend erforderlichen Ver­besse­rungsmaßnahmen der Politik schreiben die hes­si­schen Architekt­innen und Architekten den Politikern ins Stammbuch, dass ganz dringend die Ebene der DIN-Normen und der technischen Bau­bestimmungen entschlackt werden muss. Sie schlagen deshalb konkret vor, in der Landesbauordnung (HBO) Abweichungen von solchen technischen Normen durch Umkehr der Begründungslast zu erleichtern, wenn klar ist, dass die eigentlichen Schutzziele der Bauordnung dadurch nicht gefährdet werden.

Direkt nach den Vorschlägen zur Vereinfachung der Bauordnung kommt die Forderung nach Ausweitung der staatlichen Förderung des Wohnungs­baus zur Stabilisierung der rückläufigen Baukonjunktur, die nicht nur den Wohnungs­bau betrifft. Auf den Plätzen drei bis fünf folgen in der Reihenfolge: die Forderung nach Senkung der Kaufnebenkosten, nach qualifizierter Personalaufstockung in den Bauämtern und nach konsequenter Digitalisierung des Bauantragsverfahrens.

Diese Forderungen erhebt der Berufs­stand in Hessen vor dem Hintergrund, dass nur noch rund 41 Prozent der Befragten die derzeitige Geschäftslage ihres Büros als gut bezeichnen. Fast 57 Prozent geben an, dass sich die Auftragslage seit Beginn des Jahres 2023 deutlich oder leicht verschlechtert habe. Nur noch knapp neun Prozent der Befragten gehen im nächsten halben Jahr von einer Ver­besse­rung der Auftragslage aus, knapp 53 Prozent erwarten einen gleichbleibenden Geschäftsgang und etwas mehr als 38 Prozent stellen sich auf Verschlechterungen ein. Würde die Umfrage heute wiederholt, würde sich die Bewertung der Geschäftslage deutlich schlechter abbilden.

AKH-Präsidentin Brigitte Holz appelliert: „Wir müssen zu klaren, einfachen, verständlichen und vor allem zu verlässlichen Regeln für unsere Branche finden. Wir müssen uns von zu hohen Baustandards, die sich über Jahrzehnte immer mehr verfestigt haben, lösen. Eine neue Bescheidenheit, ohne auf Sicherheit und Qualität zu verzichten, sowie eine Standardentwicklung mit Augenmaß sind angesagt. Unsere Vorschläge liegen sowohl beim Bund als auch beim Land auf dem Tisch. Wir erwarten von der neuen hes­si­schen Landes­regierung, dass sie sich dieser Themen zeitnah annimmt, sobald die Regierungsbildung abgeschlossen ist.“

 


Die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen (AKH) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts berufs­ständische Vertretung von über 11.300 Ar­chi­tekt*in­nen, Innen­architekt*innen, Landschafts­architekt*innen und Stadt­planer*innen in Hessen. Die AKH vertritt die Interessen des Berufs­stands, ist Partner und Dienstleister ihrer Mitglieder und unter­stützt den Gesetzgeber, Behörden und Gerichte durch Gutachten, Stellungnahmen und Vorschläge. Die Organisationsstruktur der AKH wird durch das Hessische Architekten- und Stadt­planergesetz vorgegeben. 2019 feierte die AKH den 50. Jahrestag ihrer Gründung.

 

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