Kennziffer: 125-AA1
Donnerstag, 26.06.2025, 18:00 - 20:30 Uhr
Die AKH möchte für Rechnungen gegenüber Unternehmen ab einer Rechnungssumme von 250 EUR (netto) ab dem 01.01.2025 die Möglichkeit der elektronischen Rechnungsstellung nutzen. Bei öffentlichen Auftraggebern ist die AKH ab einer Rechnungssumme von 1.000 EUR (netto) zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür benötigen wir in beiden Fällen die E-Mail für die Rechnungsstellung. Außerdem benötigen wir, wenn es sich bei dem Rechnungsempfänger um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, die sog. Leitweg-ID sowie bei Unternehmen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Steuernummer des Rechnungsempfängers.
Sollten Sie uns die für die Rechnungsstellung als eRechnung notwendigen Angaben bereits übermittelt haben, bedarf es keiner erneuten Übermittlung.