
Der Schlichtungsausschuss
Hauptsächlich wird der Schlichtungsausschuss im Falle von Honorarstreitigkeiten, Ansprüchen aus dem Architektenvertrag sowie Streitigkeiten aus Gesellschaftsverhältnissen und Arbeitsverhältnissen angerufen. Seine Anrufung ist eine Alternative zur Klageerhebung vor dem Zivilgericht.
Der Schlichtungsausschuss tagt zwar in den Räumen der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, er ist jedoch in seinen Entscheidungen von der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Er ist zudem vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main als Gütestelle im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung anerkannt.
Die Mitglieder des Schlichtungsausschusses sind verpflichtet, alle Streitgegenstände unparteiisch, sachlich und nach bestem Wissen und Gewissen zu beurteilen.
Mitglieder des Schlichtungsausschusses

Stand: 15.02.2018
Vorsitzende:
Rath, Heike, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main
Stellv. Vorsitzende:
Prof. Dr. Boldt, Antje , Rechtsanwältin, Frankfurt am Main
Hilka, Matthias, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main
Dr. Laux, Frank, Rechtsanwalt, Gießen
Beisitzer:
Bentheim, Manfred von, A/F, Taunusstein
Borkmann, Hans-Jürgen, A/F, Wiesbaden
Bredt, Alexander, IA/F, Darmstadt
Dehn, Fred, A/F, Bad Hersfeld
Feilberg, Jörg-Michael, A/Ö, Darmstadt
Harder, Carsten, A/F, Bad Homburg
Kahl, Max-Werner, A/Ö, Kronberg
Riehl, Dirk, A/F, Glashütten
Rothermel, Elisabeth, A/F, Allendorf
Schedewie, Roland, A/F, Erlensee
Schmidt, Dieter, IA/F, Rodgau
Schmitt, Christoph, LA/F, Wiesbaden
Suck, Karl, A/F, Korbach
Weyell, Adelgard, A/F+STA/F+SP/F, Wiesbaden
Liste der verwendeten Abkürzungen
Fachrichtungen
A (Hochbau-)Architekten
IA Innenarchitekten
LA Landschaftsarchitekten
STA Städtebauarchitekten
SP Stadtplaner
Beschäftigungsarten
F freischaffend
P im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
Ö im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
Bau/S baugewerblich tätig, selbständig
Bau/P baugewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
Gew/S gewerblich tätig, selbständig
Gew/P gewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
N in Nebentätigkeit
(R) im Ruhestand