AKH/Christoph Rau

Der Schlichtungs­ausschuss

Hauptsächlich wird der Schlichtungs­ausschuss im Falle von Honorarstreitigkeiten, Ansprüchen aus dem Architekten­vertrag sowie Streitigkeiten aus Gesellschaftsverhältnissen und Arbeits­verhältnissen angerufen. Seine Anrufung ist eine Alternative zur Klage­erhebung vor dem Zivilgericht.

Der Schlichtungs­ausschuss tagt zwar in den Räumen der Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen, er ist jedoch in seinen Entscheidungen von der Architekten- und Stadt­planer­kammer Hes­sen unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Er ist zudem vom Ober­landesgericht Frank­furt/Main als Gütestelle im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung anerkannt.

Die Mitglieder des Schlichtungs­ausschusses sind verpflichtet, alle Streitgegenstände unparteiisch, sachlich und nach bestem Wissen und Gewissen zu beurteilen.

Mitglieder des Schlichtungs­ausschusses

Stand: 01.07.2026

Vorsitzender:
Hilka, Matthias, Rechtsanwalt, Frank­furt am Main

Stellv. Vorsitzende:
Prof. Dr. Boldt, Antje , Rechtsanwältin, Frank­furt am Main
Dr. Laux, Frank, Rechtsanwalt, Gießen
Weber, Harald, Rechtsanwalt, Darm­stadt

Beisitzer:
Bentheim, Manfred von, A/F, Taunusstein
Dehn,Fred, A/F, Bad Hersfeld
Feilberg, Jörg-Michael,  A/F, Darm­stadt
Harder, Carsten, A/F, Bad Homburg
Kahl, Max-Werner, A/R (R) Kronberg
Kornmayer, Christoph, SP/F + A/F, Wies­ba­den
Riehl, Dirk, A/F, Glashütten
Schaefers, Markus J.H., LA/F, Kassel
Schmitt, Christoph, LA/F, Wies­ba­den
Schorr-Müller, Kristina, IA/F, Fulda
Prof. Specht, Henrike, A/Ö, Frank­furt am Main
Stahl, Andrea, A/F, Darm­stadt
Suck, Karl, A/F, Korbach
Widenka-Kushmerek, Joanna, IA/Ö, Hochheim

 

Liste der verwendeten Abkürzungen

Fach­richtungen
A           (Hochbau-)Architekten
IA          Innen­architekten
LA         Landschafts­architekten
STA       Städte­bau­architekten
SP         Stadt­planer

Beschäftigungsarten
F            frei­schaf­fend
           im privatrechtlichen Arbeits­verhältnis
Ö           im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
Bau/S   baugewerblich tätig, selbständig
Bau/P   baugewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeits­verhältnis
Gew/S  gewerblich tätig, selbständig
Gew/P  gewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeits­verhältnis
N            in Nebentätigkeit
(R)         im Ruhestand

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