Kennziffer: 125-W37
Bedeutung:
Die Einhaltung der „allgemein anerkannten Regeln der (Bau)Technik" ist bei der Planung von Objekten der Landschaftsarchitektur eine Voraussetzung für die Erstellung eines mängelfreien Werkes. Der planende, ausschreibende und bauüberwachende Landschaftsarchitekt haftet dafür gegenüber dem Bauherren, im Rahmen der Bauüberwachung...
Termine
Freitag, 27.06.2025, 09:30 - 17:00 Uhr
Termin zu meinem Kalender hinzufügen
Veranstaltungsort
- online -
Referent*innen
Prof. Ludwig Schegk, Haimhausen