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Rechts­beratung für Bauherren

Pflichten Ihres Architekten

Sie möchten wissen, was Sie von Ihrer Architekt­in oder Ihrem Architekten erwarten können? Die AKH berät Sie gern.

Beratungs­angebot der AKH

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Rechts­beratung für Bauherren

Außergerichtliche Streit­beilegung

Eine rechtliche Auseinandersetzung droht? Eine Schlichtung hilft Ihnen, Kompromisse zu finden und Kosten zu deckeln.

Beratungs­angebot der AKH

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Rechts­beratung für Bauherren

Schutz der Berufs­bezeichnung

Architekten können mehr. Die Berufs­bezeichnung steht für Qualität.

Beratungs­angebot der AKH

Rechts­beratung für Bauherren

Die Mitarbeitenden des Justiziariats beraten im Rahmen der gesetzlich zugewiesenen Kammeraufgaben Mitglieder, angehende Berufsangehörige und Dritte. Das heißt, nicht nur die Mitglieder, sondern auch Bauherren tragen ihre Anliegen der AKH vor. Dabei geht es häufig um Anfragen zum Honorar. Oder aber Bauherren haben Fragen zum Umfang der Aufgaben des Architekten oder der Architekt­in. Hier berät das Justiziariat zu den Leis­tungs­pflichten der Berufsangehörigen, aber auch deren Grenzen.

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Pflichten Ihres Architekten

Das Justiziariat der AKH berät Sie gerne zu den Aufgaben und Pflichten Ihres Architekten, Innen­architekten, Landschafts­architekten oder Stadt­planers.

Ihre Vorteile durch die Beratung

  • Die AKH unter­stützt bei der Aufklärung über die Leis­tungs­pflichten des Architekten oder der Architekt­in und bei der Abgrenzung eines standesrechtlichen Verstoßes.
  • Geht es um die Leis­tungs­pflichten des Architekten, zeigt das Rechts­beratungsteam der AKH Ihnen Wege zur Klärung dieser Fragen auf und erläutert ggf. die Möglichkeit eines Schlichtungs- und Schiedsverfahrens.

Mehr erfahren zu den Leis­tungs­pflichten Ihres Architekten

Mehr zu den Leis­tungs­pflichten

Wie funktioniert eine außer­gerichtliche Streit­beilegung in einem Schlichtungs- oder Schiedsverfahren?

Mehr zur Schlichtung

Außergerichtliche Streit­beilegung

Die Kammer bietet in Streitfällen ein Schlichtungs- oder Schiedsverfahrens vor einem unabhängigen, fachlich kompetenten Gremium an.

Gute Gründe für ein Schlichtungs- oder Schiedsverfahren

  • Schnelle Klärung
  • Fachkundige Einschätzung
  • Unabhängige Beurteilung
  • Kostengünstige Lösung

Wie funktioniert eine außer­gerichtliche Streit­beilegung?

Mehr erfahren

Merkblatt zum Schlichtungs- oder Schiedsverfahren

Merkblatt Schlichtung

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Schutz der Berufs­bezeichnung

Wer sich Architekt*in,  Innen­architekt*in, Landschafts­architekt*in oder Stadt­planer*in nennt, muss bei einer Kammer eingetragen sein, denn die Berufs­bezeichnung ist gesetzlich geschützt. Das unberechtigte Führen der Berufs­bezeichnung wird durch die Kammern geahndet.

Verbraucher­schutz

Dies dient dem Verbraucher­schutz. Denn Auftraggeber und Verbraucher sollen darauf vertrauen können, dass Berufsangehörige qualifiziert sind, sich regelmäßig fortbilden und über eine Berufs­haftpflicht­versicherung verfügen. 

Gute Gründe für das Bauen mit Architekten

Mehr zum Bauen mit Architekten