Rechtsberatung für Bauherren
Die Mitarbeitenden des Justiziariats beraten im Rahmen der gesetzlich zugewiesenen Kammeraufgaben Mitglieder, angehende Berufsangehörige und Dritte. Das heißt, nicht nur die Mitglieder, sondern auch Bauherren tragen ihre Anliegen der AKH vor. Dabei geht es häufig um Anfragen zum Honorar. Oder aber Bauherren haben Fragen zum Umfang der Aufgaben des Architekten oder der Architektin. Hier berät das Justiziariat zu den Leistungspflichten der Berufsangehörigen, aber auch deren Grenzen.

Pflichten Ihres Architekten
Das Justiziariat der AKH berät Sie gerne zu den Aufgaben und Pflichten Ihres Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaners.
Ihre Vorteile durch die Beratung
- Die AKH unterstützt bei der Aufklärung über die Leistungspflichten des Architekten oder der Architektin und bei der Abgrenzung eines standesrechtlichen Verstoßes.
- Geht es um die Leistungspflichten des Architekten, zeigt das Rechtsberatungsteam der AKH Ihnen Wege zur Klärung dieser Fragen auf und erläutert ggf. die Möglichkeit eines Schlichtungs- und Schiedsverfahrens.
Mehr erfahren zu den Leistungspflichten Ihres Architekten
Wie funktioniert eine außergerichtliche Streitbeilegung in einem Schlichtungs- oder Schiedsverfahren?

Außergerichtliche Streitbeilegung
Die Kammer bietet in Streitfällen ein Schlichtungs- oder Schiedsverfahrens vor einem unabhängigen, fachlich kompetenten Gremium an.
Gute Gründe für ein Schlichtungs- oder Schiedsverfahren
- Schnelle Klärung
- Fachkundige Einschätzung
- Unabhängige Beurteilung
- Kostengünstige Lösung
Wie funktioniert eine außergerichtliche Streitbeilegung?
Schlichtung
Schiedsverfahren
Merkblatt zum Schlichtungs- oder Schiedsverfahren

Schutz der Berufsbezeichnung
Wer sich Architekt*in, Innenarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in oder Stadtplaner*in nennt, muss bei einer Kammer eingetragen sein, denn die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt. Das unberechtigte Führen der Berufsbezeichnung wird durch die Kammern geahndet.
Verbraucherschutz
Dies dient dem Verbraucherschutz. Denn Auftraggeber und Verbraucher sollen darauf vertrauen können, dass Berufsangehörige qualifiziert sind, sich regelmäßig fortbilden und über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen.