Kennziffer: 225-R4
Bei allen Bestrebungen des Gesetzgebers nach Beschleunigung und Vereinfachung im Bereich des Bauens ist ein Grundsatz unangetastet geblieben: einem Bauantrag sind alle zur Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen beizufügen (§ 60 Abs. 2 HBO). Damit ist die „Vollständigkeit“ eine von mehreren...
Termine
Montag, 22.09.2025, 10:00 - 17:30 Uhr
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Veranstaltungsort
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Wiesbaden
Referent*innen
Mathias Hinke, Rüsselsheim