Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Schlichtung

Schlichtung ist schnell:
Die Dauer von der Antragstellung bis zum Verhandlungstermin ist erheblich kürzer ist als bei einem Gerichtsverfahren (nicht länger als drei Monate). Es gibt in der Regel nur ei­nen Termin, in dem die Parteien den Streitfall im Beisein des Vorsitzenden und der Beisitzer darstel­len, erörtern und in den meisten Fällen auch endgültig beilegen.

Schlichtung ist fachkundig:
Den Vorsitz des Ausschusses hat jeweils ein Fachanwalt/eine Fachan­wältin im Bau- und Architektenrecht mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet. Ihm/ihr stehen je­weils zwei erfahrene Architekten als Beisitzer zur Seite. Dies ermöglicht nicht nur eine rechtliche, son­dern gleichzeitig auch die fachliche Beurteilung der Streitigkeit, ohne dass in der Regel ein Sachver­ständigengutachten eingeholt werden muss.

Schlichtung ist unabhängig:
Der Schlichtungsausschuss tagt zwar in den Räumen der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, er ist jedoch in seinen Entscheidungen von der Architekten- und Stadtplanerkammer Hes­sen unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Er ist zudem vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main als Gütestelle anerkannt. Er unterliegt keinen Weisungen. Die Mit­glieder des Schlichtungsausschusses sind verpflichtet, alle Streitgegenstände unparteiisch, sachlich und nach bestem Wissen und Gewissen zu beurteilen.

Schlichtung ist kostengünstig:
Die Kosten für ein Schlichtungsverfahren liegen in der Regel niedri­ger als die Kosten eines Gerichtsverfahrens. Dies ist möglich, da hier nicht, wie beispielsweise beim Landgericht, Anwaltszwang besteht, sondern die Parteien sich auch selbst vertreten können. Es müs­sen auch keine Sachverständigen einbezogen werden, deren Kosten im Gerichtsverfahren die Par­teien zu tragen haben.

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