Schlichtung
Schlichtung ist schnell:
Die Dauer von der Antragstellung bis zum Verhandlungstermin ist erheblich kürzer ist als bei einem Gerichtsverfahren (nicht länger als drei Monate). Es gibt in der Regel nur einen Termin, in dem die Parteien den Streitfall im Beisein des Vorsitzenden und der Beisitzer darstellen, erörtern und in den meisten Fällen auch endgültig beilegen.
Schlichtung ist fachkundig:
Den Vorsitz des Ausschusses hat jeweils ein Fachanwalt/eine Fachanwältin im Bau- und Architektenrecht mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet. Ihm/ihr stehen jeweils zwei erfahrene Architekten als Beisitzer zur Seite. Dies ermöglicht nicht nur eine rechtliche, sondern gleichzeitig auch die fachliche Beurteilung der Streitigkeit, ohne dass in der Regel ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss.
Schlichtung ist unabhängig:
Der Schlichtungsausschuss tagt zwar in den Räumen der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, er ist jedoch in seinen Entscheidungen von der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Er ist zudem vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main als Gütestelle anerkannt. Er unterliegt keinen Weisungen. Die Mitglieder des Schlichtungsausschusses sind verpflichtet, alle Streitgegenstände unparteiisch, sachlich und nach bestem Wissen und Gewissen zu beurteilen.
Schlichtung ist kostengünstig:
Die Kosten für ein Schlichtungsverfahren liegen in der Regel niedriger als die Kosten eines Gerichtsverfahrens. Dies ist möglich, da hier nicht, wie beispielsweise beim Landgericht, Anwaltszwang besteht, sondern die Parteien sich auch selbst vertreten können. Es müssen auch keine Sachverständigen einbezogen werden, deren Kosten im Gerichtsverfahren die Parteien zu tragen haben.
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