Hessen 2045 klimaneutral - Trans­for­ma­ti­on gemeinsam gestalten

Wahlprüfsteine der AKH zur Landtagswahl 2023

Die AKH hat vor dem Hintergrund bestehender landes­ent­wicklungs­po­li­ti­scher Heraus­forderungen fünf übergeordnete Fokusthemen ausformuliert und mit detaillierten, konkreten Anforderungen an die Landes­politik untersetzt.

Die Sicherung einer nach­haltigen Zukunft von Städten und Regionen geht uns alle an. Als Leitbild und Wertekanon einer nach­haltigen stadtentwicklungspo­li­ti­schen Trans­for­ma­ti­on wurde die Neue Leipzig Charta 2020 im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft 2020 verabschiedet. Voraussetzung für ein wirksames Agieren aller Beteiligten sind zukunfts­orientierte und verlässliche Rahmen­bedingungen. Es liegt in der besonderen Ver­ant­wor­tung der Hessischen Landes­regierung, diese durch gesetzliche Regelungen und finanzielle Mittel zu gestalten und dabei ökonomische, ökologische und soziale Ziele im Sinne der Nachhaltigkeit in Ein­klang zu bringen.

Dem Planen und Bauen kommt eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der herausfordernden Themen unserer Zeit zu. Klima­schutz und Klima­an­passung, Res­sour­cen­schonung und Nachhaltigkeit, Energiesicherheit und Mobilitätswende, aber auch die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land sowie die Sicherung bezahl­baren Wohnraums beschreiben nur stichwortartig die Anforderungen, die mit einer zukunftsweisenden Gestaltung der Umwelt und der Landes­ent­wicklung verbunden sind.

Um den weltweiten Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, wie es im Pariser Klimaabkommen bereits 2015 fixiert wurde, muss der Ausstoß von Treibhausgasen massiv reduziert werden. Das Land Hessen strebt Klimaneutralität bis 2045 an. Städte und Kommunen sind neben der Bau- und Immobilien­wirtschaft ein wesentlicher Motor der Trans­for­ma­ti­on.

Auf dem Weg des nach­haltigen Umbaus bestehender Gebäude, der klimaneutralen Ausrichtung des Neubaus, eines resilienten Stadtumbaus und einer integrierten Regionalentwicklung sind Ar­chi­tekt*in­nen, Innen­architekt*innen, Landschafts­architekt*innen und Stadt­planer*innen wichtige Partner*innen. Aufgrund ihres Selbstverständnisses und ihrer Kompetenz als interdisziplinär agierende Problemlöser werden sie gemeinsam mit dem Handwerk, der Bauindustrie, der Immobilien­wirtschaft sowie kommunalen Entscheider*innen einen wichtigen Beitrag zur klima- und sozialge­rech­ten Zukunft Hessens leisten.

Ein weiter wie gewohnt ist keine Option. Trans­for­ma­ti­on bedarf der Gestaltung im engeren wie im weiteren Sinne. Die notwendigen Rahmen­bedingungen werden aus Sicht der Berufsstände in fünf Themenfeldern zusammengefasst und wesentliche Handlungsbedarfe skizziert.

Hessen ist ein Flächenland, dessen Regionen sich stark unterscheiden. Wachstum und Schrumpfung finden nahezu zeitgleich und häufig viel zu ungestaltet statt. Der Grundsatz der „Stärkung der Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ und eine regio­nale Abstimmung stoßen in der Praxis an Grenzen. Die Versiegelung von Flächen nimmt weiterhin zu, während der Klimawandel zu einer Zunahme von Hitzetagen und Tropennächten führt. Die Hitzeinseln in den verdichteten Städten belasten insbesondere vulnerable Gruppen im öffentlichen Raum. Starkregenereignisse verdeutlichen die Grenzen der Entwässerungssysteme in ganz Hessen auf­grund der steigenden Versiegelung und Bebauung. Ein Umdenken in der Verkehrsplanung, eine Verringerung der Stellplatzschlüssel in Kombination mit dem Ausbau attraktiver öffentlicher Verkehrssysteme, setzt sich langsam durch und markiert den ersten Schritt in Richtung einer Mobilitätswende.

Die Trennung von Funktionen innerhalb von Städten, im öffentlichen Raum und in Gebäuden sowie das Konzept der „autoge­rech­ten Stadt“ prägen den aktuellen baulich-räumlichen Bestand. Dabei sind neue Mischungen in Wohnvierteln genauso gefragt wie der Umbau von zentrumsnahen Gewerbegebieten. Der Rückgang des stationären Einzel­handels bietet auch den Innenstädten neue Chancen für eine vielfältige Durchmischung. Produktion in der Stadt scheint trotz ihrer Be­deutung für die lokale Wertschöpfung ein unterschätztes Thema zu sein. Die Diskussion ist von Vorbehalten und Ängsten hinsichtlich Nutzungskonflikten geprägt. Die neuen Möglichkeiten der „Industrie 4.0“ bieten Chancen für regio­nale Wertschöpfung und die Rückverlagerung von Prozessen. Der Druck, bezahl­baren Wohnraum zu schaf­fen, nimmt zu. Steigende Zinsen und Baupreise sowie Lieferkettenengpässe auf­grund des Ukrainekonflikts stellen Investitionen vor Heraus­forderungen und erhöhen die ohnehin schon hohen Baukosten verursacht durch Klima­schutzauflagen, technische Standards und steigende Grundstückspreise.

Was ist zu tun? Sektorenübergreifendes Denken und Handeln gewinnt an Relevanz, um die ambitionierten Klima­schutzziele sozialgerecht und im Interesse größter Wirksamkeit umzusetzen. Eine qualifizierte Stadt-, Regional- und Landes­planung ist als strategischer Rahmen sektoraler Maßnahmen unerlässlich. Hierbei liegt ein besonderes Potenzial in der integrierenden Betrachtung von Siedlungs-, Freiraum- und Verkehrsentwicklung. Neue Parameter, wie z. B. die Einführung eines Grünflächenfaktors auf der Ebene der Bauleitplanung, können Dichtewerte im Hinblick auf Klimawirksamkeit und Biodiversität qualifizieren. Leitbilder und Narrative können die Abwägung divergierender Interessen fördern.

Gewünschte An­ge­bote in der Innenstadt

Einzel­handel allein reicht nicht mehr! Die Bevölkerung wünscht weitere An­ge­bote in der Innenstadt.

Zunehmende Bodenversiegelung

Die Bodenversiegelung in Deutsch­land nimmt weiter zu.

Regenwassermanagement

Innovatives Regewassermanagement hat sich noch nicht durchgesetzt.

Wir fordern:

  • eine gemeinsame Vision für die Landes- und Regionalentwicklung
  • die Etablierung von REGIONALEN als Strukturförderprogramm der interkommunalen Zusammen­arbeit und Stärkung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse
  • die Umsetzung der neuen Leipzig Charta 2020 als Strategie einer gemeinwohlorientierten, integrierten und nach­haltigen Stadtentwicklung
  • die Einführung des Instruments der Landschaftsrahmenplanung im Hessischen Naturschutzgesetz (HeNatG)
  • die Einführung eines Grünflächenfaktors in die Planung
  • die Integration der Mobilitäts- und Klimaplanung in die Stadt- und Quar­tiersplanung (ISEK 2.0)
  • die Ent­wick­lung von Leitlinien des Landes (Pflichtenheft) für kommunale Klimawandel- und Klima­an­passungsstrategien
  • die Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung kommunaler Wärmeplanung
Ökobilanzen und Lebens­zyklus­kosten­analysen als Steuerungsinstrumente in die Planung implementieren

In einer Zeit, in der der Klimawandel und die Res­sour­cenknappheit drängende Heraus­forderungen darstellen, rückt der Gebäudesektor verstärkt in den Fokus. Denn er trägt mit über 40 Prozent zu den globalen CO2-Emissionen bei. Daher nehmen Ar­chi­tekt*in­nen, Innen­architekt*innen, Landschafts­architekt*innen und Stadt­planer*innen eine Schlüsselrolle bei der Neuausrichtung auf Klimaneutralität ein. Als Anwälte des Klima­schutzes und der Klima­an­passung setzen sie sich für einen nach­haltigen Wertewandel im Planen und Bauen ein.

Ein Paradigmenwechsel ist notwendig, weg von reinem Energieverbrauch im Betrieb hin zur ganzheitlichen Betrachtung der umweltrelevanten Auswirkungen des Bauens. Die Konzentration auf den CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden rückt in den Vordergrund. Dabei geht es nicht nur um energie­effi­ziente Technologien, sondern auch um die Verwendung von nach­haltigen Bau­materialien wie Holz, Stroh und Flachs. Eine Kreis­lauf­wirt­schaft, die auf die Wiederverwendung von Baustoffen setzt, statt auf den Einsatz klimaschädlicher Materialien, wird angestrebt.

Die Ökobilanz spielt für die Planung und den Wert einer Immobilie zukünftig eine ent­scheidende Rolle. Etwa die Hälfte der benötigten Energie entfällt auf die Errichtung von Gebäuden. Daher werden das Sanieren und Weiterbauen des Bestands immer wichtiger. Die Bestandsnutzung schont Flächen und würdigt die bereits verbaute graue Energie. Neben der Betrachtung von Einzelgebäuden rücken zudem Quar­tierskonzepte auf der Basis kommunaler Wärmeplanung in den Fokus. Sie bietet die Chance, die klimaneutrale Wärmeversorgung mit Energieerzeugern gemeinsam abzuwägen.

Allerdings stehen dem Wandel noch rechtliche Hürden im Weg. Die Weiter- und Umnutzung bestehender Gebäude stoßen auf bürokratische Hindernisse, die den Neubau für viele Bauherren attraktiver erscheinen lassen. Hier bedarf es einer Überprüfung und Anpassung der rechtlichen Rahmen­bedingungen und Standards, um nach­haltiges Bauen zu erleichtern.

Bau- und Gebäudesektor

Hohe Anteile des Bau- und Gebäudesektors am Roh­stoffkonsum, der Abfallmenge und den Treibhausgasemissionen in Deutsch­land

Wohnungsmangel

37.000 Wohnungen pro Jahr fehlen in Hessen.

Wir fordern:

  • eine Novelle der Hessischen Bauordnung und ihre verstärkte Ausrichtung auf ressourcenschonendes und zirkuläres Bauen
  • die Fortschreibung der Holzbauoffensive in Hessen, insbesondere im mehrgeschossigen Wohnungs­bau
  • die Erweiterung der bautechnischen Nachweise, um Nachhaltigkeit zu sichern
  • die Vereinfachung von Verwendungsnachweisen bei der Wiederverwendung von Bauprodukten
  • die Einführung von Standards zur Gefahrenabwehr, die sich im Fall eines Umbaus am Baualter von Gebäuden orientieren
  • Augenmaß bei der Einführung von Material- und Gebäuderessourcenpässen sowie die Vergütung ihrer Erstellung
  • die Einführung eines neuen Gebäudetyps E, wie einfach und experimentell
Faire Auftragsbedingungen sichern

Die gesellschaftliche Be­deutung einer qualitativ hochwertigen gebauten Umwelt ist unbestreitbar. Bau­kultur wird zu einem ent­scheidenden Standortfaktor. Eine exzellente Gestaltung erhält den Wert einer Investition und rechtfertigt den Einsatz von Fördermitteln.

Jedoch ist unübersehbar, dass die Anforderungen des Klima­schutzes, der Res­sour­cen­schonung und der Nachhaltigkeit sowie die gestiegenen Auflagen im Fördermittelrecht, den Bauordnungen und der Bauplanung die Komplexität der Planung zunehmend erhöhen. Hinzu kommen deutlich sichtbare Kostensteigerungen und Lieferengpässe auf­grund des Ukrainekonflikts. Neue Instrumente wie die Ökobilanz oder eine ganzheitliche Lebenszykluskostenbetrachtung werden zu ent­scheidenden Faktoren bei Investitionsentscheidungen. Planung wird damit zu einem iterativen Prozess.

 

Die Aus­wahl eines Planungspartners oder -teams ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Vor­be­reitung und Durch­führung einer Planungs- oder Bau­maßnahme. Sie trägt wesentlich zum Erfolg und zur Erreichung der Projektziele, wie Qualitäten, Kosten und Termine, bei.

Im Gegensatz zu Bauleistungen sind Architekten­leistungen nicht eindeutig beschreibbar. Die Ver­gabe von Architekten­leistungen erfolgt daher gemäß der Ver­gabeverordnung, § 76 Abs. 1 Satz 1, grundsätzlich im Leis­tungswettbewerb. Eine Ver­gabe ausschließlich nach dem Preis ist somit ausgeschlossen. Dennoch rücken öffentliche Auftraggeber*innen in Ver­gabeverfahren oft quantifizierbare Kriterien in den Vordergrund. Die Ver­gabeentscheidung wird maßgeblich durch Abschläge auf den Mindestsatz der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie formale und betriebswirtschaftliche Kriterien der Büroorganisation bestimmt. Die Bewertung der fachlichen Eignung eines Bieters erfolgt anhand bereits realisierter Planungen und Projekte. Die Chance, einen Auftrag auf der Grundlage innovativer Planungskonzepte zu erhalten, die sich auf die aktuelle Planungs- oder Bau­aufgabe beziehen, wird nur selten wahrgenommen. Das Potenzial von Planungs­wettbe­werben, aus einer Vielzahl von Lösungen die beste auszuwählen, wird unzureichend genutzt.

Die Erfahrung zeigt: Wer billig plant, baut teuer. Eine qualitativ hochwertige Planung ist die ent­scheidende Voraussetzung für eine nach­haltige Investition. Sie setzt jedoch eine auskömmliche Honorierung und die Vergütung zusätzlicher Leis­tungen voraus. Nur so können die mittelständisch geprägten Bürostrukturen der Planer*innen in Hessen erhalten bleiben und ihre lokale Expertise vor Ort gewährleistet werden.

Komplexere Planung

Planung wird komplexer und umfangreicher: Projektstufen Phase 0 und Phase 10 sind Basis und Potenzial eines Projekts.

Qualität senkt Kosten

Eine qualitätvolle Planung senkt die Gebäudekosten: Gerade in den frühen Planungsphasen ist das Potenzial der Kostenersparnis am größten.

Wir fordern:

  • die Ver­gabe von Planungsleistungen im Leis­tungswettbewerb
  • die Ver­gabe von Grundstücken nach Konzeptqualität
  • die Evaluation von Förderprogrammen
  • die Verpflichtung landes- und stadteigener Gesellschaften zur Einhaltung des Ver­gaberechts
  • die Anwendung der HOAI ohne Abschlagsforderungen
  • die Vergütung von zusätzlichen Leis­tungen, wie Ökobilanzen, Nachhaltigkeitsnachweisen und Lebens­zyklus­kosten­analysen
  • den Ausgleich für Bauverzögerungen durch Lieferengpässe
  • den Verzicht auf die Übertragung von Baukostensteigerungsrisiken
  • qualifiziertes Personal in den öffentlichen Verwaltungen
Freie Berufe in der digitalen Trans­for­ma­ti­on fördern

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis Ende 2022 auch das Bauantragsverfahren zu digitalisieren. Diese Digitalisierungspflicht soll dazu dienen, Bauantragsverfahren effizienter zu gestalten und sowohl die Bauordnungsämter als auch die Antragstellenden zu entlasten.

Ein Blick auf die hessische Praxis zeigt jedoch ein uneinheitliches Bild: Von 21 Landkreisen und fünf kreisfreien Städten konnten im Januar 2023 nur zwei Landkreise ein vollständig digitales Bauantragsverfahren vorweisen, während drei weitere Landkreise teilweise digitale Verfahren anbieten. Die übrigen Kreise und kreisfreien Städte arbeiten mit ekom 21, dem größten kommunalen IT-Dienstleistungsunternehmen in Hessen, an der Umsetzung. Fünf Landkreise haben sich für eine individuelle Lösung entschieden.

Diese Situation wird durch eine Umfrage unter den Mitgliedern der Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen im März 2023 bestätigt. Lediglich 7,8 Prozent der Befragten gaben an, einen vollständig digitalisierten Bauantrag gestellt zu haben. Die Vielfalt der Antragssoftware wird dabei kritisiert. Für 65 Prozent der Befragten erfolgte die Antragstellung im Jahr 2022 nach wie vor in Papierform. Es wird allgemein bestätigt, dass in den Bauämtern kaum Zeit für Abstimmungen vorhanden ist. Die Digitalisierung kann zwar Regelprozesse verkürzen und erleichtern, um Zeit für Abstimmungen zu schaf­fen, darf aber keinesfalls als Vorwand für Personalabbau in den Bauämtern dienen.

Bei der Befragung zu ihrem eigenen Digitalisierungsgrad sahen Planende und Ar­chi­tekt*in­nen ein großes Potenzial, um Planungsprozesse zukunftsorientiert und nach­haltig zu gestalten. Dennoch äußerten 83 Prozent der Befragten den Wunsch an die Politik, maßgeschneiderte Förderprogramme aufzulegen, um als mittelständisch geprägte Branche mit geringen Gewinnmargen auf dem Markt bestehen zu können.

Digitale Standards

Die digitalen Standards sind aktuell hessenweit heterogen.

Zustimmung zur Digitalisierung

Ar­chi­tekt*in­nen und Planer*innen stimmen der Digitalisierung des Bauens zu großen Teilen zu.

Unterstützung im Trans­for­ma­ti­onsprozess gewünscht

Sie wünschen sich Unterstützung im Trans­for­ma­ti­onsprozess, damit differenzierte mittelständische Bürostrukturen erhalten bleiben.

Wir fordern:

  • eine konsequente Digitalisierung von Planungsgrundlagen, Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren
  • die Einführung einheitlicher digitaler Standards zur Sicherung der Effizienz und Einsparung von Res­sour­cen
  • die Sicherung der treuhänderischen Rolle von Ar­chi­tekt*in­nen, ihrer unabhängigen Beratung im digitalen Bau­genehmigungs­verfahren
  • die Förderung der Hard- und Softwareausstattung der freien Berufe
  • die Förderung der Aus-, Fort- und Weiter­bildung bei der Im­ple­ment­ierung neuer digitaler Standards in die Büropraxis
Gesetzliche Vorbehaltsaufgabe für Planer*innen verfolgen

Die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen (AKH) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Als Selbst­verwaltung von rund 11.000 Ar­chi­tekt*in­nen, Innen­architekt*innen, Landschafts­architekt*innen und Stadt­planer*innen in Hessen vertritt die AKH die ge­meinsamen Interessen des Berufs­stands auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene und ist gleichzeitig dem Allgemeinwohl und dem Verbraucher­schutz verpflichtet.

Klare Eintragungs­voraussetzungen und die Pflicht zur Fortbildung rechtfertigen den Titelschutz der eingetragenen Mitglieder. Durch Positionspapiere, Fachtagungen, Ausstellungen, Print- und Online-Medien fördert die AKH den Diskurs über zeitgemäße Ar­chi­tek­tur, resiliente Freiraum­planung und nach­haltige Stadt- und Regionalentwicklung. Sie nimmt regelmäßig zu Gesetzesvorhaben der Landes­regierung Stellung und berät Entscheidungsträger*innen in Fragen der Nachhaltigkeit, des Klima- und Res­sour­censchutzes sowie der Ver­gabe und Vergütung von Planungs- und Bauleistungen.

Das Hessische Architekten- und Stadt­planergesetz (HASG) bildet die rechtliche Grundlage für die Selbst­verwaltungs­körperschaft. In seiner aktuellen Fassung wurde es am 30.11.2015 erlassen. Es regelt den Schutz der Berufs­bezeichnungen, die Aufgaben der Kammer, die Berufs­ordnung und die Berufsaufsicht. Die derzeitige gesellschaftliche Trans­for­ma­ti­on von Wirtschafts- und Lebensweisen, ihre räumliche Relevanz sowie die Ausrichtung der Planung an den Anforderungen des Klimawandels und der Res­sour­cen­schonung erfordern auch eine Neuausrichtung und Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen der berufs­ständischen Selbst­verwaltung.

Vorbehaltsaufgaben sind Tätigkeiten, die gemäß gesetzlicher Vorgaben bestimmten Berufsgruppen vorbehalten sind. Die Erfüllung der Klima­schutzziele, die Neuausrichtung des Bau- und Verkehrssektors am Ziel der Klimaneutralität sowie der damit verbundene Umbau von Städten und Regionen sind von höchster gesellschaftlicher und umweltpo­li­ti­scher Be­deutung. Sie erfordern ein umfangreiches Fachwissen, eine integrierte Perspektive und ein hohes Maß an Abwägungskompetenz. Diese Tätigkeiten und Planungen sollten dem Berufs­stand der Ar­chi­tekt*in­nen und Ingenieur*innen vorbehalten sein und sich in einem bundes­weiten Architekten- und Ingenieurkammergesetz widerspiegeln.

Berufs­bild im Wandel

Aktuelle Techniken verändern das Berufs­bild, Beispiel BIM: Building Information Modeling führt zu einer Vorverlagerung von Planungs- und Entscheidungsprozessen.

Wir fordern:

  • eine zügige Novelle des HASG
  • die Fortschreibung der Berufs­bilder
  • eine Anpassung der Eintragungs­voraussetzungen
  • eine Erweiterung der Definition der Berufs­gesellschaften
  • die Anpassung der Kammeraufgaben
  • eine Ermächtigung zur Führung von Fachregistern
  • das Eintreten für ein Bundesarchitekten- und Bundes­ingenieur­kammergesetz