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Die Leis­tungen der Rechts­beratung der AKH auf einen Blick

Sie haben Fragen zur Berufsausübung? Sie sind Auftraggeber*in und suchen Rat? Die Kolleg*innen der Rechts­abteilung beraten zu einer Vielzahl von Themen zum Beispiel des öffentlichen Baurechts, des Gesellschafts­rechts, des Vertragsrechts oder der Berufsausübung.

Beratungsziele

Die telefonische oder schriftliche Beratung im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der AKH ist eine erste Hilfestellung um Orientierung über die Rechtslage zu geben. Diese Orientierung ist regelmäßig vorläufiger Natur. Durch die Beratung kann häufig ein Beitrag zur faktischen Problemlösung und Streitvermeidung geleistet werden. Kommt es dennoch zu einem Rechtsstreit, muss zur konkreten Durchsetzung eigener Ansprüche oder zur Abwehr von Forderungen an einen Anwalt oder Steuerberater verwiesen werden, denn die konkrete Wahrnehmung der rechtlichen Belange und Interessen und das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten muss in einer Mandatsbeziehung erfolgen.

Nicht nur die Mitglieder, auch Bauherr*innen tragen ihre Anliegen der AKH vor. Die Beratung durch die AKH wegen Differenzen zwischen Bauherr*in und Architekt*in hat zum Ziel, beide Parteien wieder mit­ein­ander ins Gespräch zu bringen. In geeigneten Fällen wird erörtert, ob ein Schlichtungs- oder Schiedsverfahren bei der AKH in Betracht kommt. Die Rechts­beratung der AKH für Auftraggeber erstreckt sich auch auf Fragen zur Bauvorlage­berechtigung, zur ggfs. erforderlichen Beauftragung von Nachweis­berechtigten oder Prüf­sach­verständigen und weitere Themen wie z.B. die Qualifikation des oder der öffentlich-rechtlichen Bauleiter*in.

Beratungsleistungen

Beratung / Recht

Berufsausübung

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Zu wesentlichen Themen aus der täglichen Berufs­praxis von Ar­chi­tekt*in­nen, Innen­architekt*innen, Landschafts­architekt*innen und Stadt­planer*innen finden Sie vielfältige weiterführende In­for­ma­tio­nen, Hinweise und Arbeitshilfen.

Eine bestimmte Form für den Abschluss eines Vertrags über die Erbringung von Leis­tungen der Berufsangehörigen der Fach­richtungen Ar­chi­tek­tur, Innen­architektur, Land­schafts­architektur oder Stadt­planung ist nicht vorgeschrieben. Es empfiehlt sich aber dringend, nicht auf einen schriftlichen Vertrag zu verzichten.

Beratung / Recht

Vertragsrecht und Honorarrecht

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Beratung / Recht

Öffentliches Baurecht

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Die AKH berät zum öffentlichen Baurecht. Der Beratungs­schwer­punkt liegt im Bau­ordnungs­recht. Es dient vor allem der Abwehr von Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Zusätzlich enthält die HBO z. B. soziale Mindeststandards wie Anforderungen an das barrierefreie Bauen.

Sie möchten eine GmbH, eine Aktiengesellschaft oder eine Partner­schafts­gesellschaft gründen? Sie möchten Risiken der gesamtschuldnerischen Haftung als Selbständige*r mit anderen am Bau Beteiligten begrenzen? Binden Sie Ihre Kammer in diese Überlegungen von vornherein mit ein.

Beratung / Recht

Gesellschafts­recht

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Unterstützung durch Orientierungs­hilfen

Für immer wiederkehrende und typische Frage­stellungen wie beispielsweise zum Abschluss von Architekten­verträgen oder Fragen der allgemeinen Büropraxis stellt die Kammer neben den In­for­ma­tio­nen auf diesen Internetseiten aktuelle Orientierungs­hilfen zur Verfügung.

Zu den Orientierungs­hilfen

Kann das Anliegen durch eine Publikation nicht oder nicht hinreichend beantwortet werden, stehen die Mit­arbeiter­*innen der Rechts­abteilung der AKH gerne auch beratend, sei es telefonisch oder schriftlich, zur Verfügung.