10.04.2024 | AKH, Bauwesen, Politik, Presse

AKH fordert zahlreiche Steuerverbesserungen zur Belebung des Wohnungs­baus – der Markt zeigt die rote Karte!

Zur zwingend erforderlichen Belebung des Wohnungs­baus und der Baukonjunktur fordert die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen (AKH) steuerrechtliche Ver­besse­rungen in Form von Abschreibungen und reduzierten Steuersätze von der Politik.

Kammerpräsidentin Brigitte Holz erklärt: „Steuerrecht wirkt bedeutend rascher und unbürokratischer als Subventionen über Förderprogramme. Hier sind die Förderbedingungen häufig zu unübersichtlich, vielfach zu komplex und in der zeitlichen Gültigkeit nicht verlässlich. Eine schwankende und zu vielgestaltige Förderkulisse ist offensichtlich nicht das richtige Mittel, um dem aktuellen Stillstand im Wohnungs­bau und der Flaute in anderen Bereichen des Bauens wirksam zu begegnen“.

Joachim Exler, Präsidiumsmitglied der AKH, ergänzt: „Wird nicht mit entschlossener Steuerpolitik gegengesteuert, drohen bei einer eklatant niedrigen Anzahl an Bau­genehmigungen weiter explodierende Mieten. Nicht gestellte Bauanträge von heute sind nicht gebaute Wohnungen von morgen. Der bestehende und eher wachsende Bedarf an Wohnungen wird nicht gedeckt!“

Hinzu komme, warnt die AKH, dass mit jedem ungenutzten Monat auch Baukapazitäten verloren gehen. „Damit verschlechtern sich die Aussichten, die Krise am Wohnungsmarkt trotz rückläufiger Inflation und sinkender Bauzinsen in den kommenden Jahren bekämpfen zu können“, so Präsidentin Holz.

Bundesweit stehen nach Recherchen der AKH derzeit insgesamt rund 180 Förderprogramme, die die Baubranche betreffen, zur Verfügung. „Die große Anzahl entfaltet keine Anreizwirkung mehr. Eine Investition in Wohnimmobilien erscheint im Vergleich mit anderen Anlagemöglichkeiten zu risikobehaftet, so muss man die Reaktion des Marktes auf die fundamental veränderten Rahmen­bedingungen verstehen. Der Markt zeigt bei diesen Rahmen­bedingungen die rote Karte!“, fasst Exler zusammen. Darüber hinaus sind sowohl die Preise für Leis­tungen des Bauhauptgewerbes als auch der Verbraucherpreisindex in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Im Bauhauptgewerbe waren im Jahr 2022 Preissteigerungen wie letztmalig im Jahr 1970 zu verzeichnen.

Die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen fordert zur Behebung der paradoxen Situation von Auftragsstopp trotz Bedarfsexpansion ein entschlossenes Handeln der Politik. In einem Forderungspapier sind die Ver­besse­rungsvorschläge der Kammer ausführlich dargestellt. Sie verfolgen das Ziel, die Investition in Wohnimmobilien für Bauherren und Investoren wieder wirtschaftlich zu machen.

Die AKH fordert folgende Änderungen:

  1. Reduktion der Grunderwerbsteuer
  2. Einführung einer auf zehn Jahre befristeten Sonderabschreibung in Höhe von acht Prozent
  3. Schuldzinsenabzug bei eigengenutzten Immobilien
  4. Auf drei Jahre befristete Absenkung des Mehr­wert­steuersatzes auf sieben Prozent für Planungs- und Bauleistungen, soweit sie für den Wohnungs­bau bestimmt sind.
  5. Bürokratieabbau bei der Nachweisführung im Falle der Inanspruchnahme von Fördermitteln
  6. Perspektivische Ausrichtung des hes­si­schen Wohnraumförderungsgesetzes auch auf Bestandsweiternutzung und Nachhaltigkeit

Das komplette Forderungspapier der AKH „Steuerverbesserungen zur Belebung des Wohnungs­baus“ steht hier zum Download bereit.

 

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