AKH/Christoph Rau

Der Eintragungs­ausschuss für Nachweis­berechtigte für Schallschutz

Die Ingenieurkammer Hessen (IngKH) und die Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen (AKH) führen gemeinsam die Liste der Nachweis­berechtigten für Schallschutz.

Ein Nachweis­berechtigter für Schallschutz erstellt im Bau­genehmigungs­verfahren bautechnische Nachweise für Schallschutz, die nicht mehr von einem Dritten geprüft werden müssen. Um diese Tätigkeit ausüben zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen (z. B. Ausbildung und Berufs­erfahrung) erfüllt sein. Über die Aufnahme in die Liste der Nachweis­berechtigten für Schallschutz entscheidet der Eintragungs­ausschuss. Der Vorsitz des Eintragungs­ausschusses liegt bei der IngKH. In jeder Sitzung wirken neben dem Vorsitzenden jeweils zwei Beisitzer der AKH und zwei Beisitzer der IngKH mit.

Mitglieder des Eintragungs­ausschusses für Nachweis­berechtigte für Schallschutz

Stand: 10.01.2024

Von der AKH benannte Mitglieder:

Beisitzer:

Repp, Monika, Frank­furt am Main
Schleif, Prof., Hans-Dieter, A/F, Wetzlar
Völler, Werner, A/R, Hanau-Großauheim
Weimar-Fischer, Ute, A/F, Breuberg

Liste der verwendeten Abkürzungen

Fach­richtungen
A           (Hochbau-)Architekten
IA          Innen­architekten
LA         Landschafts­architekten
STA       Städte­bau­architekten
SP         Stadt­planer

Beschäftigungsarten
F            frei­schaf­fend
           im privatrechtlichen Arbeits­verhältnis
Ö           im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
Bau/S   baugewerblich tätig, selbständig
Bau/P   baugewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeits­verhältnis
Gew/S  gewerblich tätig, selbständig
Gew/P  gewerblich tätig, im privatrechtlichen Arbeits­verhältnis
N            in Nebentätigkeit
(R)         im Ruhestand

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