Managementberatung
Rechtsform - welche soll es sein
Das Thema Rechtsform Ihres zukünftigen Unternehmens ist für Sie als Nachfolger von Bedeutung, denn je nach Rechtsform fallen unterschiedliche Steuerbelastungen sowie Haftungsverpflichtungen und -risiken an. Oft entstehen auch neue Entscheidungsstrukturen. Daher sollten Sie gemeinsam mit dem Übergeber entscheiden, ob es sinnvoll ist, die bestehende Rechtsform beizubehalten oder sie zu ändern.
Für die Übernahme eines Planungsbüros kann zweckmäßig sein - wenn Nachfolger und Übergeber eine gemeinsame Übergangsphase planen -, ein bestehendes Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft oder in eine Kaptalgesellschaft umzuwandeln.
Außerdem ist die Wahl der Rechtsform verknüpft mit Fragen zu rechtlicher und steuerlicher Haftung und Zustimmung eventuell vorhandener weiterer Gesellschafter. Wer haftet z.B. nach der Übertragung für Verbindlichkeiten, wie eventuell vorhandene Schulden, die bereits vor der Übertragung entstanden sind?
Diese Kriterien sollten Sie bei der Wahl der Rechtsform beachten:
Das Angebot der AKH
Die AKH bietet Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Rechtsformen und ihren Konsequenzen für die Haftung als ausführliches PDF-Dokument zum Download an. Weitere interessante Informationen des Referats Recht finden Sie auch auf unserer Homepage.
Außerdem können Sie aus der Broschürenliste der AKH die Orientierungshilfen „Gesellschaftsvertrag für eine GbR (Architektensozietät)“, „Gesellschaftsvertrag für eine GbR (Arbeitsgemeinschaft)“ und „Partnerschaftsgesellschaft“ bestellen.
Weitere Hinweise
Finanzierung der Übernahme
Ihre finanziellen Möglichkeiten entscheiden darüber, zu welchen Konditionen Sie eine Büronachfolge antreten können.
|
Verbindlichkeiten - wer haftet? Für Büroübernehmer gibt es aus rechtlicher Sicht zwei grundsätzliche Möglichkeiten der Übernahme. Der bisherige Büroinhaber kann das Büro als vorweggenommene Erbfolge unentgeltlich an Sie übertragen - meist nur bei Nachfolgeregelungen innerhalb der Familie üblich - oder an Sie verkaufen. Wichtig für beide Fälle ist jedoch die Haftungsfrage.
Arbeitsverträge - haben sie Bestand? | ||
Architektensuche
Finden Sie für Ihr Bauvorhaben |
