30.06.2020 | Presse, Recht

Temporäre Senkung der Mehr­wert­steuer bei Architekten­verträgen

FAQ der Bundes- und Länder­­architekten­­kammern zu den Auswirkungen der Mehr­wert­steuer­senkung auf die Abrechnung von Architekten­verträgen sind jetzt online.

Der Koalitions­ausschuss von CDU/CSU und SPD hat am 3.6.2020 unter dem Titel „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ ein umfangreiches „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ verabschiedet, um dem teilweise starken wirt­schaftlichen Einbruch durch die Corona-Krise entgegenzuwirken.

In dem vorgelegten Ergebnisprotokoll heißt es: „Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutsch­land wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehr­wert­steuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.“ Diese Ankündigung muss nun in Gesetzeskraft treten. Solange dies nicht der Fall ist, bleibt es weiterhin bei den derzeitigen Umsatz­steuersätzen.

Da vermehrt Ar­chi­tekt*in­nen und Stadt­planer*innen an die Bundes­architekten­kammer und die Länder­­architekten­­kammern herantreten und nach den möglichen Auswirkungen fragen, haben diese nachfolgend die aus ihrer Sicht wesentlichsten Frage­stellungen aufgeführt und nach dem jetzigen Wissensstand beantwortet.

FAQ zur temporären Mehr­wert­steuer­absenkung