Berufsausübung
Die AKH unterstützt Sie bei Ihrer Berufsausübung
Als Mitglied der AKH unterliegen Sie gewissen Berufspflichten, bei deren Einhaltung die Kammer Sie unterstützt:
So müssen alle freischaffenden und gewerblich oder baugewerblich selbständig tätigen Mitglieder in regelmäßigen Abständen das Vorliegen einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Alle notwendigen Informationen hierzu finden Sie auf unseren Seiten Berufshaftpflichtversicherung.
AKH-Mitglieder sind zur Fortbildung verpflichtet und müssen dies auch gegenüber der AKH nachweisen. Mit dem Fortbildungs- und Veranstaltungsprogramm der Akademie sorgen wir dafür, dass Sie immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung sind. Die Teilnahme an vielen Veranstaltungen erhalten Sie als Mitglied zum vergünstigten Preis – ebenso Kammerveröffentlichungen wie Broschüren, Ratgeber etc.
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