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UID:training-1760-0
DTSTART:20260818T120000Z
DTEND:20260818T153000Z
SUMMARY:§34 BauGB Teil 2 – Einfügen nach Art der baulichen Nutzung und Genehmigungserfordernisse bei Nutzungsänderungen
LOCATION:Wiesbaden
ORGANIZER:Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
URL:https://www.akh.de/fortbildung/details/226-r8-34-baugb-teil-2-einfugen-nach-art-der-baulichen-n-1760
DESCRIPTION:  Entscheidend für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich ist das „Einfügen“ in die Eigenart der näheren Umgebung. § 34 Abs. 1 BauGB differenziert nach unterschiedlichen Parametern\, für die das „Einfügen“ jeweils gesondert zu prüfen ist. \n   \n Vorgestellt werden abstrakt die Prüfungsschritte des Einfügens. Sodann werden die konkreten Besonderheiten der Einfügens-prüfung in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung erläutert\, z. B. der gegenüber dem Maß der baulichen Nutzung größere Umgriff und die Bedeutung sog. „Strukturschnitte“. Die allgemeinen Grundsätze und die Besonderheiten werden anhand von Praxisbeispielen unter Rückgriff auf aktuelle Rechtsprechung vorgestellt. \n   \n Bei Nutzungsänderungen hängen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und die Frage des Genehmigungserfordernisses von der Reichweite und den Grenzen baurechtlichen Bestandsschutzes ab. Anhand von Beispielen wird gezeigt\, unter welchen Voraussetzungen sich eine geänderte Nutzung im Rahmen einer bestehenden Baugenehmigung hält oder\, ab wann davon auszugehen ist\, dass die Bandbreite zulässiger Nutzungen von einem Änderungsvorhaben überschritten und daher ein Bauantrag zu stellen ist. \n   \n Das Seminar besteht aus zwei Modulen. Zum 1. Modul am 18.08.2026\; 09:30 - 13:00 Uhr gelangen Sie über den nachgenannten Link: \n   \n  https://www.akh.de/fortbildung/details/226-r7-34-baugb-teil-1-einfugen-nach-uberbaubarer-grunds-1759  \n   \n  Aus organisatorischen Gründen bitten wir um  Anmeldung bis zum  \n 10. August 2026.   \n    
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