Seminarbeschreibung
Mit der GEG Novelle wird der Koalitionsvertrag in mehreren Stufen umgesetzt: Einführung des EH55-Standards im ersten und des EH40-Standards im weiteren Schritt bei Neubauten, erweiterte Anrechnung von PV-Strom, Verpflichtung zu Erneuerbaren Energien bei Wärmeerzeugern, Reduktion der Treibhausgas-Emissionen, Mieterschutz, Nachweisverfahren, um nur eine Neuerungen zu nennen. Im Seminar erfahren Sie, was der aktuelle Stand ist und welche Änderungen noch anstehen.
Im „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)“ wurden EnEV, EEWärmeG und EnEG in einem Werk mit 114 Paragraphen und 11 Anhängen zusammengeführt. Allein die Anzahl der Paragraphen macht deutlich, dass die aus der Zusammenführung erhoffte Vereinfachung nicht stattgefunden hat. Über neue Gesetzesteile wie dem Quartiersansatz und der Innovationsklausel werden die Verfahren komplexer und es kommen neue Aufgaben auf und neue Anforderungen an Planer, Unternehmer, Bauherren und Baubehörden zu. Die Novelle für 2023 ist bereits umgesetzt, die Änderungen für 2024 und 2025 werden derzeit vorbereitet.
Der aktuelle Stand wird detailliert im Seminar kompetent und komprimiert vorgestellt und Ihre Fragen aus der Praxis werden eingehend besprochen.
Inhalte:
Gebäudeenergiegesetz GEG
• Anforderungen des GEG mit Kommentaren von Profis für Profis
• Änderungen im GEG und Fortführung in den Novellen GEG 2023/24
• das Niedrigstenergiegebäude als Anforderungsniveau –
Verschärfung ab 2023/25
• Abgrenzung von Wohn- zu Nichtwohngebäuden und Umgang
mit gemischt genutzten Gebäuden
• von der DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 zur DIN V 18599
• Vereinfachte Rechen- und Nachweisverfahren
für Wohn- und Nichtwohngebäude
• Änderungen bei Primärenergiefaktoren und Wärmenetzen
• Anforderungen an öffentliche Gebäude
• Besonderheiten im Gebäudebestand
• neue Anforderungen für Ausbau und Erweiterungen
• Nutzungspflicht für erneuerbare Energien und Berücksichtigung Strom
aus erneuerbaren Energien
• die neue 65%-Erneuerbare-Energien Anforderung
• Inbetriebnahmeverbot von fossil betriebenen Heizungen
und Erfüllungsoptinen
• Einführung obligatorischer Energieberatungen
• Betrachtung der Quartiere und die Innovationsklausel
• Änderungen bei der Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen
• Pflichten des Ausstellers von Nachweisen
• Änderungen bei Bußgeldvorschriften und im Vollzug
• Ausblick auf die nächste GEG Novelle
• Fragerunde
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 4 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 4 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 4 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum
17. Oktober 2024.
Informationen zum Teilnahmeverfahren:
Technische Voraussetzungen:
Hardware: Endgerät mit Internetzugang, Kamera, Mikrofon und ggfs. Headset. Diese sind notwendig, um aktiv am Seminar teilnehmen zu können. Wie im Präsenzseminar werden die fachlichen Inhalte live in Form einer Präsentation durch die Referenten und Referentinnen vorgestellt. Sie können dadurch aktiv durch Wortmeldung oder über die Chatfunktion Ihre Fragen stellen und Erfahrungen einbringen.
Software: Das Online-Seminar wird über die Plattform „Zoom“ durchgeführt. Die Erstellung eines ZOOM-Accounts ist für die Teilnahme an unseren Seminaren nicht zwingend notwendig.
Sie können sich allerdings die kostenlose Software „Zoom“ (erhältlich für Windows und Mac) im Vorfeld herunterladen und installieren. Diese bietet einige Erleichterungen bei häufiger Anwendung.
Ausführlichere Hinweise finden Sie unter: Teilnahmeverfahren und technische Anforderungen
Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung die notwendigen Zugangsdaten per E-Mail an Ihre bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.
Informationen zu den geltenden Datenschutzrichtlinien von „Zoom“ finden Sie unter: https://explore.zoom.us/de/privacy/