Seminarbeschreibung
Am 1.1.2023 ist die erste Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten; die 2. Änderungsnovelle ist für 2024 angekündigt. Mit der ersten Änderungsnovelle wurden die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf um rund 25 % verschärft. Neben dieser Änderung wurden noch einige weiteren Anpassungen vorgenommen, wie z.B. die Rechenmodalitäten zur Berücksichtigung von PV-Strom und es erfolgten einige redaktionelle Änderungen. Ab 2024 sollen bei Einbau von Heizungen der Anteil Erneuerbarer Energien auf einen Pflichtanteil von 65 Prozent erhöht werden.
Nachdem im vergangenen Jahr die Wohnungswirtschaft massiv von der Streichung des EH 55 betroffen war, gibt es mit diesem Jahr eine Reihe von Neuerungen in der Bundesförderung für Effiziente Gebäude, insbesondere in der Altbauförderung aber auch einige wenige im Neubausektor.
Seit 2022 bestand im Neubau nur noch die Förderung eines Effizienzhauses 40 NH, ergänzt durch spezielle Anforderungen des Bundes konkretisiert in dem Anforderungsprofil „QNG plus oder QNG premium“ (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude). Seit dem 1.3.2023 wurde die Neubauförderung in die Verantwortung des BWSB übertragen. Besonderes Merkmal ist, dass nicht allein ein EH 40 NH, sondern auch ein EH 40 kombiniert werden kann mit der Überprüfung des Treibhausgases für den Lebenszyklus. Für Investoren aber insbesondere Planer ist oftmals nicht nachvollziehbar, welche Planungsanforderungen oder Förderbedingungen bestehen.
Das Seminar liefert einen Überblick über die Förderinhalte in ihrer praktischen Anwendung. Auf das Fördersegment der Nachhaltigkeit auf Basis des NaWoh- und BNB-Verfahrens wird beispielhaft eingegangen.
Inhalte des Seminars:
- Neuerungen der 1. Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz und Ausblick auf die geplante 2. Änderungsnovelle 2024
- Folgen für den Einbau neuer Heizsysteme im Hinblick auf die Pflichtanteile Erneuerbarer Energien und Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichen Anforderungen des GEGs und Förderungen nach BEG
- Förderinhalte für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude und die KFN-Förderung
- Übersicht zu Inhalten der Nachhaltigkeitsbewertungssysteme und der QNG-Anforderungen, Minimierung der Treibhausemissionen, Nachhaltige Materialgewinnung, Schadstoffvermeidung und Barrierefreiheit
- Beispiele der ausgewählter Nachhaltigkeitskriterien u.a. zum thermischen Komfort, Lüftung, architektonischer Qualitäten, Rückbau und Recycling
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum
16. Oktober 2024.
Informationen zum Teilnahmeverfahren:
Technische Voraussetzungen:
Hardware: Endgerät mit Internetzugang, Kamera, Mikrofon und ggfs. Headset. Diese sind notwendig, um aktiv am Seminar teilnehmen zu können. Wie im Präsenzseminar werden die fachlichen Inhalte live in Form einer Präsentation durch die Referenten und Referentinnen vorgestellt. Sie können dadurch aktiv durch Wortmeldung oder über die Chatfunktion Ihre Fragen stellen und Erfahrungen einbringen.
Software: Das Online-Seminar wird über die Plattform „Zoom“ durchgeführt. Die Erstellung eines ZOOM-Accounts ist für die Teilnahme an unseren Seminaren nicht zwingend notwendig.
Sie können sich allerdings die kostenlose Software „Zoom“ (erhältlich für Windows und Mac) im Vorfeld herunterladen und installieren. Diese bietet einige Erleichterungen bei häufiger Anwendung.
Ausführlichere Hinweise finden Sie unter: Teilnahmeverfahren und technische Anforderungen
Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung die notwendigen Zugangsdaten per E-Mail an Ihre bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.
Informationen zu den geltenden Datenschutzrichtlinien von „Zoom“ finden Sie unter: https://explore.zoom.us/de/privacy/