Kennziffer: 223-W40
Planer*innen sollen den Bauvertrag zwischen Bauherr*innen und Handwerker*innen in technischen Dingen mitgestalten. Allerdings ausschließlich in technischen Dingen! Rechtliche oder kaufmännische Ausgestaltung der Verträge ist den Jurist*innen vorbehalten. Absolut richtig, … aber die Lebenswirklichkeit sieht immer wieder anders aus. Bei großen...
Termine
Montag, 03.07.2023, 09:30 - 17:00 Uhr
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Veranstaltungsort
- online -
Referent*innen
Jürgen Steineke, Dipl.-Ing., Berlin