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Die aktuelle Bauproduktenverordnung und die Auswirkungen für Architekt*innen

Kennziffer: 126-R6

Die neue Bauproduktenverordnung ist im Januar 2025 in Kraft getreten. Sie enthält wesentliche Änderungen gegenüber der vorherigen Verordnung, wird ihre Wirkung aber erst sukzessive entfalten. Was sich gegenüber der alten Rechtslage geändert hat, worauf beim Planen und Bauen in Bezug auf die Verwendung von Bauprodukten künftig geachtet werden...

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Termine

Mittwoch, 22.04.2026, 14:00 - 17:30 Uhr

Kostenfreie Stornierung möglich bis 12.04.2026

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Veranstaltungsort

Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen, Wies­ba­den

Referent*innen

Michael Halstenberg, Ministerialdirektor a. D., Düsseldorf

4
Fort­bildungs­punkte

Seminarbeschreibung

Die neue Bauproduktenverordnung ist im Januar 2025 in Kraft getreten. Sie enthält wesentliche Änderungen gegenüber der vorherigen Verordnung, wird ihre Wirkung aber erst sukzessive entfalten. Was sich gegenüber der alten Rechtslage geändert hat, worauf beim Planen und Bauen in Bezug auf die Verwendung von Bauprodukten künftig geachtet werden muss und welche Be­deutung die Verordnung für den Einsatz gebrauchter Bauprodukte hat, stellt der Referent ausführlich auch anhand von Praxisbeispielen dar. Zudem wird die werkvertragliche Be­deutung des Einsatzes von Bauprodukten erläutert, insbesondere die Vermeidung von Mängeln durch den Einsatz nicht zugelassener Bauprodukte.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum
13. April 2026.

Teilnahmegebühr

Für Mitglieder der Architekten­kammern und der Ingenieurkammer Hessen159,00 €
Für cand. AKH (freiwillige Absolventen-Mitglieder)119,00 €
-20%
Für Gäste239,00 €
Für Personen mit Ermäßigung119,00 €

Die Anmeldung ist nicht mehr möglich.

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