Seminarbeschreibung
Mit dem neuen GEG 2024 wurde festgelegt, dass nun erneuerbare Energien
sowie Effizienzmaßnahmen in Gebäuden im überragenden öffentlichen
Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.
In Verbindung mit der neuen EU-Richtlinie
zur Gebäudeenergieeffizienz heißt dies:
Einführung des EH55-Standards hinsichtlich der Primärenergieanforderung
im ersten und des Null-Emissions-Standards im weiteren Schritt
bei Neubauten, erweiterte Anrechnung von PV-Strom, Verpflichtung
zu Erneuerbaren Energien bei Wärmeerzeugern (65%-EE-Regel),
Reduktion der Treibhausgas-Emissionen, Mieterschutz, Nachweisverfahren,
Unternehmererklärungen, Beratungspflicht, Verknüpfung
mit der Wärmeplanung, Fortführung der Fördersystematik,
um nur einige Neuerungen zu nennen. Die Kernänderung des GEG 2024,
neue Heizungen zukünftig mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien
zu betreiben, wurde bereits 2021 vereinbart und dann
nochmals 2022 nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine
sowie 2023 bekräftigt. Dafür stehen zahlreiche Möglichkeiten
- Wärmepumpen, Solarenergie, Biomasse, grüner Wasserstoff
und Wärmenetze - zur Verfügung.
Das Ziel des klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2045
wird auch dadurch unterstrichen, dass der Einsatz fossiler Brennstoffe
in Heizkessel ab 2045 nicht mehr zulässig ist.
Im Seminar erfahren Sie, was der aktuelle Stand ist und wir können
Ihre konkreten Fragen zu anstehenden Projekten besprechen.
Inhalte:
Gebäudeenergiegesetz GEG 2024
• Anforderungen des GEG mit Kommentaren von Profis für Profis
• Änderungen im GEG und Fortführung in den Novellen GEG 2023/24
• das Niedrigstenergiegebäude als Anforderungsniveau –
Verschärfung ab 2023/25
• Abgrenzung von Wohn- zu Nichtwohngebäuden und
Umgang mit gemischt genutzten Gebäuden
• Änderungen bei Primärenergiefaktoren
• Besonderheiten im Gebäudebestand
• neue Anforderungen für Ausbau und Erweiterungen
• Nutzungspflicht für erneuerbare Energien und
Berücksichtigung Strom aus erneuerbaren Energien
• die neue 65%-Erneuerbare-Energien Anforderung –
Erfüllungsoptionen und Nachweisführung
• Berücksichtigung von Gebäude- und Wärmenetzen
• Verknüpfung mit der Wärmeplanung – wann greift was?
• Einführung obligatorischer Energieberatungen
• Übergangsfristen und Sonderregelung bei WEG, Etagenheizungen, Hallen
• Änderungen bei Bußgeldvorschriften, im Vollzug und für Schornsteinfeger
• Ausblick auf die zukünftige GEG Novelle
• Ausblick auf die begleitenden Bundesförderprogramme
• Fragerunde
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 4 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 4 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 4 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum
07. Mai 2024.
Informationen zum Teilnahmeverfahren:
Technische Voraussetzungen:
Hardware: Endgerät mit Internetzugang, Kamera, Mikrofon und ggfs. Headset. Diese sind notwendig, um aktiv am Seminar teilnehmen zu können. Wie im Präsenzseminar werden die fachlichen Inhalte live in Form einer Präsentation durch die Referenten und Referentinnen vorgestellt. Sie können dadurch aktiv durch Wortmeldung oder über die Chatfunktion Ihre Fragen stellen und Erfahrungen einbringen.
Software: Das Online-Seminar wird über die Plattform „Zoom“ durchgeführt. Die Erstellung eines ZOOM-Accounts ist für die Teilnahme an unseren Seminaren nicht zwingend notwendig.
Sie können sich allerdings die kostenlose Software „Zoom“ (erhältlich für Windows und Mac) im Vorfeld herunterladen und installieren. Diese bietet einige Erleichterungen bei häufiger Anwendung.
Ausführlichere Hinweise finden Sie unter: Teilnahmeverfahren und technische Anforderungen
Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung die notwendigen Zugangsdaten per E-Mail an Ihre bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.
Informationen zu den geltenden Datenschutzrichtlinien von „Zoom“ finden Sie unter: https://explore.zoom.us/de/privacy/