Seminarbeschreibung
Bei der Förderung für Gebäude – sowohl beim Neubau wie bei der Sanierung – und für erneuerbare Energien wurden 2023 und 2024 umfangreiche Änderungen eingeführt und Schwerpunkte neu gesetzt.
2021 wurde eine Wahlfreiheit zwischen Kredit und Zuschuss eingeführt, diese wurde 2022 sowohl im Neubau wie auch der Sanierung wieder eingeschränkt, außer bei Kommunen. Die Neubauförderung wurde komplett umgestellt, Fördervoraussetzung war das Erreichen der NH-Klasse mit dem Qualitätssigel Nachhaltige Gebäude QNG. Die Förderung von bestehenden Wohngebäuden wurde beim Einsatz von erneuerbaren Energien durch Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen angehoben auf bis zu 60 % der Investitionskosten, mit dem neuen Bonus für serielles Sanieren auf bis zu 70%. Die Förderung von Nichtwohngebäuden im Bestand wurde 2023 auf bis 1.000 €/m²NGF angehoben. Neu eingeführt wurde der Bonus für die Worst-Performing Buildings (WPB) von 10%-Punkten, wenn das Gebäude auf das Niveau EH40, EH55 oder EH70-EE saniert wird. Dieser ist mit dem EE- und dem NH-Bonus kombinierbar. Der EE-Bonus wird neu gekoppelt an Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Weiterhin ist die Baubegleitung bei Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden verpflichtend und wird zudem mit 50% (bis zu 20.000 € je Gebäude) gefördert. Die Erstellung von Energiekonzepten bei Nichtwohngebäuden – sowohl im Neubau wie bei der Sanierung – wird mit bis zu 8.000 Euro je Gebäude gefördert, sowohl für Kommunen, gemeinnützige Institutionen und KMUs.
Die Heizungsförderung wird 2024 für Private auf bis zu 70% erhöht, einschließlich Einkommensbonus sowie Klimageschwindigkeits-Bonus beim Austausch alter Öl-, Gas- oder Elektroheizungen. Die Ausrichtung ist stark auf Wärmepumpen, innovative Heizungstechniken, EE-Hybrid sowie Wärme- und Gebäudenetze fokussiert. Die technischen Anforderungen an die geförderten Anlagen sind verschärft worden. Die Förderquote bei Maßnahmen in der Gebäudehülle und Anlagentechnik erhöht um 5%, wenn vorab ein Sanierungsfahrplan iSFP erstellt und umgesetzt wird, Der Bund hat eine neue BEG-Zentralseite geschalten: www.energiewechsel.de/beg. Das Förderprogramm wird von 12 auf 18 Mrd. EUR jährlich aufgestockt.
Im Vortrag von Klaus Lambrecht werden Sie einen umfassenden Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Wohn- und Nichtwohngebäude erhalten und erfahren aus der Praxis heraus, was Sie konkret beachten müssen, um Fördergelder sinnvoll zu nutzen.
Inhalte:
Bundesförderung effiziente Gebäude BEG:
- Übersicht über die aktuellen BEG Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Neuerungen in der Förderung für Gebäude, Anlagentechnik, Erneuerbaren Energien und Nachhaltigkeit
- Nachweisverfahren und Anforderungen an die aktuellen KfW-Effizienzhaus Standards beim Neubau und Komplettsanierung
- Was muss bei Erweiterungen oder Ausbauten beachtet werden? Was ändert sich 2024?
- Abgrenzung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
- Unter welchen Bedingungen ist eine Kombination unterschiedlicher Förderprogramme möglich?
- Besonderheiten für kommunale Antragsteller
- Was ist besser: KfW, BAFA, L-Bank oder doch steuerliche Abschreibung?
- Die eingeschränkte Wahlfreiheit: Kredit oder Zuschuss – Unterschiede bei Neubau und Sanierung
- Welche Nachweise müssen erbracht werden?
- Die neuen Anforderungen aus dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
- Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN
- Die Welt der Boni: Welche Voraussetzungen gelten es für den WPB-, EE-, NH- und iSFP-Bonus?
- Die neue Heizungsförderung mit Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus
- Baubegleitung und Einbindung von Energie-Effizienz-Expert:innen
- Den Sanierungsfahrplan im Rahmen der Förderung optimal einsetzen
- Geförderte Energieberatung Wohngebäude (www.bafa.de/ebw) und NWG (www.bafa.de/ebn)
- Verfahrensabläufe, Optionen und Fristen bei BEG EM, BEG WG und BEG NWG – wann ist welcher Antrag zu stellen? Welche Übergangsfristen gibt es?
- Was ist förderschädlich? Wo liegen die Fallen? Was darf ich nie versprechen?
- Navigationshilfen und FAQs
- Fragerunde
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 4 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 4 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 4 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum
06. Februar 2025.
Informationen zum Teilnahmeverfahren:
Technische Voraussetzungen:
Hardware: Endgerät mit Internetzugang, Kamera, Mikrofon und ggfs. Headset. Diese sind notwendig, um aktiv am Seminar teilnehmen zu können. Wie im Präsenzseminar werden die fachlichen Inhalte live in Form einer Präsentation durch die Referenten und Referentinnen vorgestellt. Sie können dadurch aktiv durch Wortmeldung oder über die Chatfunktion Ihre Fragen stellen und Erfahrungen einbringen.
Software: Das Online-Seminar wird über die Plattform „Zoom“ durchgeführt. Die Erstellung eines ZOOM-Accounts ist für die Teilnahme an unseren Seminaren nicht zwingend notwendig.
Sie können sich allerdings die kostenlose Software „Zoom“ (erhältlich für Windows und Mac) im Vorfeld herunterladen und installieren. Diese bietet einige Erleichterungen bei häufiger Anwendung.
Ausführlichere Hinweise finden Sie unter: Teilnahmeverfahren und technische Anforderungen
Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung die notwendigen Zugangsdaten per E-Mail an Ihre bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.
Informationen zu den geltenden Datenschutzrichtlinien von „Zoom“ finden Sie unter: https://explore.zoom.us/de/privacy/