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Das Baulandmobilisierungsgesetz - Konsequenzen für Planende und Kommunen

Kennziffer: 123-R3

Am 22. Juni 2021 ist entsprechend der Empfehlungen der Baulandkommission das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten. Kernanliegen ist die Aktivierung von Bauland. Wesentliche Änderungen des BauGB sind

  • Einführung eines neuen sektoralen Bebauungsplantyps für den Wohnungs­bau
  • Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten und Erleichterungen für...

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Termine

Dienstag, 23.05.2023, 09:30 - 13:00 Uhr

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Ver­an­stal­tungsort

Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen, Wies­ba­den

Referent*innen

Prof. Dr. Lutz Eiding, Hanau

4
Fort­bildungs­punkte

Seminarbeschreibung

Am 22. Juni 2021 ist entsprechend der Empfehlungen der Baulandkommission das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten. Kernanliegen ist die Aktivierung von Bauland. Wesentliche Änderungen des BauGB sind

  • Einführung eines neuen sektoralen Bebauungsplantyps für den Wohnungs­bau
  • Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten und Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs der gemeindlichen Vorkaufsrechte zwecks leichterer Mobilisierung von Flächen für den Wohnungs­bau
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs des Baugebots für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt
  • Schaffung einer Grundlage für städtebauliche Konzepte der Innenentwicklung
  • Einführung einer neuen Baugebietskategorie in § 5 a BauNVO „Dörfliches Wohngebiet“ (MDW)

Vorgestellt werden die Änderungen des BauGB und der BauNVO, sowie deren Be­deutung in der Praxis.

 

Teilnahmegebühr

Für Mitglieder der AKH159.00 €
Für Gäste239.00 €
Für Personen mit Ermäßigung119.00 €
Anmeldung

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