Seminarbeschreibung
Die Nutzung und Aktivierung von urbanen Ressourcen wird immer wichtiger. Ob als Anbau an bestehende Gebäude, als Aufstockung im Bestand oder als Umnutzung untergenutzter Garagen- oder Hinterhöfe, stets ist der Planer mit der Einhaltung der Abstandsflächen konfrontiert.
Aus diesem scheinbaren Zwang lässt sich jedoch auch ein erweiterter Entwurfsansatz generieren. "Entwerfen nach Abstandsflächen" erlaubt die Entwicklung sehr eigener Entwurfsansätze, die die gebaute Umgebung mit in den Fokus nehmen. Dabei können min. zwei grundsätzlich unterschiedliche Entwurfsstrategien für beengte Bauquartiere, besonders auch im städtebaulich dichten Kontext, verfolgt werden: von außen nach innen und von innen nach außen. Mit dem nötigen Rüstzeug ausgestattet, eröffnen sich neue Perspektiven für scheinbar unbebaubare bzw. schwierige Grundstücke.
Das Seminar befasst sich im ersten Teil mit den Definitionen und besonderen Berechnungsbedingungen der Abstandsflächen, die in den Bauordnungen der Länder festgeschrieben sind. Dabei liegt der Fokus auf der spezifischen Landesbauordnung Hessens, jedoch werfen wir auch einen Blick auf die Musterlandesbauordnung und verschaffen uns einen Überblick über die Regelungen in den anderen Bundesländern.
Im zweiten Teil erproben die Teilnehmer die Anwendung der Abstandsflächenregelungen für einen Stehgreifentwurf als Massenmodell innerhalb einer Garagenhofbebauung. Die Ergebnisse sollen am Ende gemeinsam vorgestellt, miteinander verglichen und diskutiert werden.
Das Seminar richtet sich an Architekten und Planer, die sich mit dem Bauen im städtischen Kontext der Innenentwicklung beschäftigen und urbane Ressourcen effizient nutzen möchten.
Zur besseren Wissensvermittlung ist die Teilnehmerzahl bei Intensiv-Trainings begrenzt. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Anmeldung.
Aktueller Hinweis zu den Präsenz-Fortbildungsveranstaltungen:
Durch eine Vorstandsentscheidung zur Verantwortung der AKH in der Pandemie gilt: Fortbildungen der AKH finden wegen eines hohen hygienischen Schutzes nach dem 2-G-Maßstab statt. Die Präsenzteilnahme setzt in aller Regel die Vorlage eines aktuellen Impf- oder Genesenennachweises voraus. Etwaige Rechtsänderungen gehen vor. Außerdem können aufgrund gesetzlicher Vorgaben Ausnahmen, soweit hygienisch zulässig, zugunsten von Personen erforderlich sein, die sich aus gesundheitlichen, mit ärztlichem Attest belegten Gründen nicht impfen lassen können.
Es besteht selbstredend über die Präsenz-Angebote hinaus ein vielfältiges Online-Angebot an Fortbildungen. Damit ist sichergestellt, dass jedes eingetragene Mitglied aus einem breiten Angebot bei der Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung wählen kann.