Seminarbeschreibung
Die Objektüberwachung ist eine lohnende Aufgabe für den Architekten, speziell dann, wenn dieser die Ausfüh-rungsplanung erbracht hat. Der dadurch vorhandene Informationsvorsprung ist gewaltig und sollte nicht unge-nutzt aus der Hand gegeben werden. Letztlich bedeutet Objektüberwachung die Durchsetzung und Verteidigung der eigenen Planungsideen auf der Baustelle.
Die vielfach beschriebene Haftungsintensivität innerhalb Objektüberwachung kann durch geschickte Vertrags-gestaltung zwischen Auftraggeber und Architekt deutlich reduziert werden. Dabei ist ein Grundsatz von ent-scheidender Wichtigkeit: Nicht einfach nur die Dinge richtig tun, sondern die richtigen Dinge (richtig) tun! An-dernfalls wird der Architekt durch die vielen Sonderwünsche von Auftraggebern, Fachingenieuren, Handwer-kern, usw. nicht zu seiner eigentlichen Aufgabe kommen. Im Seminar werden die notwendigen Leistungen einer effektiven Objektüberwachung aufgezeigt und intensiv besprochen.
Seminarziel:
Durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen aus dem Themenbereich der Objektüberwachung wird dem Seminarteilnehmer notwendiges Basiswissen praxisnahes und sofort einsetzbar an die Hand gegeben. Das Seminar ist speziell für Absolventen ausgelegt bzw. für Architekten, die bisher nicht in der Lph 8 gearbeitet haben.
Zielgruppe:
Architektinnen/Architekten mit geringen bzw. keinen Kenntnissen in der Objektüberwachung
Seminartag 1
Modul 1: Grundlegende Aufgaben der Objektüberwachung
- Begriffsklärung Objektüberwachung, Bauleitung, Fachbauleitung und Bauüberwachung
- In welcher Beziehung stehen Objektüberwacher und Planer?
- … und dann war da noch der Projektsteuerer – welche Aufgabe hat die Projektsteuerung?
- Welche grundlegende Leistungspflicht hat der bauleitende Architekt während der Bauausführung?
- Welche individuellen vertraglichen Ausgestaltungen zwischen Auftraggeber und Objektüberwachung sind sinnvoll, welche sind erforderlich?
- Welche Vollmacht hat der Objektüberwacher während der Bauausführung?
- Ist der „verantwortliche Bauleiter i.S.d. LBO“ eine lohnende Aufgabe für den Objektüberwacher?
- Richtiges Abnahmemanagement der eigenen Leistungen – wie funktioniert das?
Modul 2: Beratungspflichten vor Baubeginn
- Welche vorbereitenden Maßnahmen sind vor dem Baubeginn zu treffen? Welche Behörden sind zu kontak-tieren?
- Was ist in der Baustellenverordnung geregelt? Wer beauftragt den SiGeKo?
- Braucht man einen Baustelleneinrichtungsplan? Wer kümmert sich darum?
- Von wem bekommt man zusätzliche Baustelleneinrichtungsflächen (wo können Straßensperrungen bean-tragt werden etc.) zugewiesen?
- Wer stellt den Bauzaun, schützt Bepflanzungen, wer erstellt das Pflasterprotokoll?
- Welche Angaben sind vor Baubeginn einzuholen bzw. abzugeben?
- Beispiele für Genehmigungen und Sondergenehmigungen
- Steuerung der Bauprozesse durch Erarbeitung eines Terminplanes – von wem und wann wird dieser Plan erstellt? Wer „pflegt“ den Plan?
Modul 3: Bauablauf
- Intensität der Objektüberwachung
- Koordination der am Bau Beteiligten mit unterschiedlichen Werkzeugen
- Dokumentationspflichten z.B. durch das Führen des Bautagesbuches und Darstellung geeigneter Alternati-ven
- Baurundgänge, Zustandfeststellungen, Baubesprechungen, Jourfix
- Qualitätssicherung auf der Baustelle – nur ein Modewort?
- Einhaltung von Terminen durch knallhartes Termincontrolling
- Mustererstellung und Bemusterung – die vergessene Hauptleistung
Seminartag 2
Modul 4: Exkurs zur nachtragslosen Bauvertragsart
- Welches ist die „sicherste“ Bauvertragsart?
- Welche Kriterien sind für den Auftraggeber bei Vertragsvergabe besonders wichtig?
- Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für den Auftraggeber bei der Vergabe an einen Generalunterneh-mer?
- Was wird verpauschaliert beim Pauschalvertrag?
- Gibt es unterschiedliche Pauschalvertragsarten?
- Wer trägt das Mengenermittlungsrisiko beim Pauschalvertrag?
- Was bedeutet „schlüsselfertig“ im Rahmen des Pauschalvertrages?
- Welcher Planungsstand sollte bei einem „Schlüsselfertig-Vertrag“ unbedingt vorliegen?
Modul 5: Kostenkontrolle und -verfolgung
- Warum kommt es zu Nachträgen während der Bauausführung?
- Warum ist das Nachtragsangebot des Handwerks gegenüber der beauftragten Leistung deutlich teurer?
- Wie weit reicht das einseitige Leistungsänderungsrecht des Bauherrn?
- Was ist die Urkalkulation?
- Was ist der ortübliche Preis?
- Was ist ein marktüblicher Preis?
- Wer hat die Änderung der Leistung zu beschreiben?
- Einhaltung der DIN 276 während der Bauleitung – auf was sollte der Architekt unbedingt achten?
- Fehlerhafte Nachtragsprüfung durch den Architekten – hat der Auftraggeber einen Schadensersatzan-spruch?
Seminartag 3
Modul 6: Mangelmanagement, Abnahme und Verjährung
- Wie wird eine Mängelanzeige rechtssicher formuliert?
- Wie viele Nachfristen sind zu setzen?
- Gibt es einen Unterschied zwischen der Mängelanzeige vor und nach der Abnahme?
- Was ist die Ersatzvornahme? Was ist die Selbstvornahme?
- Kann der Auftraggeber ohne weiteres eine Selbstvornahme durchführen?
- Welche verschiedenen Arten der Abnahme gibt es?
- Die wesentlichsten Unterschiede nach BGB und VOB
- Was bedeutet förmliche Abnahme?
- Ist der Bauvertrag zwischen AG und AN mit rechtsgeschäftlicher Abnahme fertig?
Modul 7: Abrechnung und Kostenfeststellung
- Wie werden die einzelnen Gewerke richtig abgerechnet – welche Regelungen sind einschlägig im BGB- und VOB-Vertrag? Übersicht hochbaulicher Abrechnungsregelungen
- In welchem zeitlichen Rahmen kann der Unternehmer Abschlagsrechnungen stellen?
- Wann ist eine Rechnung nicht prüfbar?
- Welche Prüfzeiten gibt es für Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B und BGB?
- Wie und in welcher Zeit muss der Architekt die Rechnung prüfen wenn es zwischen Auftraggeber und Un-ternehmer eine Skontoabrede gibt?
- Bis wann kann der Auftraggeber zuviel gezahlten Werklohn beim Unternehmer zurückfordern?
- Bis wann kann der Unternehmer zuwenig geforderten Werklohn vom Auftraggeber einfordern?
- Kann der Unternehmer nach der Schlussrechnungsstellung noch „Nachträge“ geltend machen?
- Wie lange muss der Auftraggeber auf die Schlussrechnung warten?
- Was ist die Schlusszahlungsmitteilung?
Seminartag 4
Modul 8: Anwendung der VOB/B+C während der Bauleitung
- Einsatz der VOB/B beim Endverbrauchervertrag – ist das nach der aktuellen Rechtsprechung noch mög-lich? Welche Alternativen hat der Architekt?
- VOB/B als allgemeine Geschäftsbedingung – was bedeutet das?
- VOB/C als anerkannte Regel der Technik – was bedeutet das?
- Die Systematik der Gewerkenormen von Teil C im Überblick
- Sind Änderung einzelner Vereinbarungen aus dem Teil C möglich – beispielsweise im Titel Abrechnung?
- Was regelt die „Baustelleneinrichtungs-Norm“ DIN 18299
- Geänderte und zusätzliche Leistungen – Besonderheiten von § 2
- Stundenlohnarbeiten – eine lohnende Abrechungsart für den Unternehmer? Besonderes Risiko für den Architekten?
- Bedenkenanmeldung
- Schutz der eigenen Leistung
- Nachunternehmereinsatz
- Begehungen und Zustandsbesichtigungen
- Abhilfeverlangen und Verzugsmitteilung wegen Terminverschiebungen
- Behinderung wegen fehlender Baufreiheit oder fehlender Pläne
- Vertragsstrafenregelungen
- Abnahme und Verjährung
- Abrechung und Zahlung
Modul 9: Umgang mit Maßtoleranzen auf der Baustellen
- Ist die DIN 18202 ff (Maßtoleranzen) für die Planung geeignet?
- Welche besonderen Gegebenheiten sind grundsätzlich bei der Planung zu bedenken?
- Was muss bei den Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich Maßtoleranzen berücksichtigt werden?
- Gibt es weitergehende Vorgaben? Wären weitergehende Vorgaben als DIN 18202 sinnvoll?
- Wer regelt Maßtoleranzen auf der Baustelle?
- Begriffe, Grundsätze und Anwendung der DIN 18202
- Hat der Unternehmer bezüglich Maßtoleranzen eine besondere Prüfpflicht?
- Wenn das Leistungsverzeichnis keine Angaben über einzuhaltende Toleranzen vorgibt, was gilt dann?
- Sind Toleranzanforderungen über die jeweilige ATV der VOB/C hinaus zulässig?
- Bauen mit „Null-Toleranzen“ geht das?
- Wann, auf welche Weise, von wem und wo wird gemessen?
- Definition Mangelbegriff
- Maßtoleranz als vertragliche Zusicherung
- Beurteilungen von Maßabweichungen als optischer Mangel
- Minderungsberechnung wegen nicht eingehaltener vertraglicher Toleranzvorgaben
- Der Rohbauunternehmer schöpft die vertraglich zulässigen Maßtoleranzen aus. Dies führt beim Estrichleger zu Mehrkosten. Wer zahlt diese Mehrkosten?
- Umgang mit Maßtoleranzen innerhalb der Gewährleistungszeit? Hat der Bauherr ein Recht auf Mangelbe-seitigung innerhalb dieser Zeit?
- Die Maßtoleranz erfordert den Rückbau der Leistung. Kann man solche Maßnahmen vom Auftragnehmer verlangen und durchsetzen?
Diese Veranstaltung ist Teil der Seminarreihe „Basiswissen".
Diese speziellen Seminare, die vorrangig auf Absolventen und Berufseinsteiger zugeschnitten sind, vermitteln Grundlagenwissen, das - neben der nachzuweisenden Praxiserfahrung - entsprechend der Voraussetzungen der Hessischen Verordnung über die Berufspraxis zur Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen führen soll. Zusätzlich wird das Angebot der Akademie der AKH durch Seminare abgerundet, die dabei unterstützen, persönliche Kompetenzen weiter zu entwickeln.
Hier finden Sie das Seminarangebot für Absolventen.
Die Fortbildung wird für die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 32 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 32 Unterrichtseinheiten (Energieberatung im Mittelstand), 32 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) angerechnet.
Informationen zum Teilnahmeverfahren:
Technische Voraussetzungen:
Sie benötigen ein Endgerät, das über einen Internetzugang, eine Kamera und ein Mikrofon verfügt.
Das Online-Seminar wird über die Software „Zoom“ durchgeführt.
Es wird empfohlen sich bereits im Vorfeld die Software „Zoom“ (erhältlich für Windows und Mac) herunterzuladen und zu installieren und sich bereits hier einen Account zu erstellen.
Ausführlichere Hinweise finden Sie unter: Teilnahmeverfahren und technische Anforderungen
Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung die notwendigen Zugangsdaten per E-Mail.
HINWEIS:
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