Organe der AKH
Der Eintragungsausschuss für Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz
Der Eintragungsausschuss für Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz hat im März 2003 seine Arbeit aufgenommen.
Ein Nachweisberechtigter für Brandschutz ist eine seit dem 01.10.2002 von der Hessischen Bauordnung geforderte Person, die im Baugenehmigungsverfahren bautechnische Nachweise für vorbeugenden Brandschutz erstellt, die nicht mehr von einem Dritten geprüft werden müssen. Um diese Tätigkeit ausüben zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen (z. B. Ausbildung und Berufserfahrung) erfüllt sein. Interessierte (z. B. Architektinnen und Architekten sowie Innenarchitektinnen und Innenarchitekten) können einen entsprechenden Antrag bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen auf Eintragung in die bei der AKH geführte Liste stellen.
Der Eintragungsausschuss Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz wird gemeinsam durch die AKH sowie die Ingenieurkammer Hessen besetzt. Der Vorsitz des Eintragungsausschusses liegt bei der AKH, in jeder Sitzung wirken neben dem Vorsitzenden jeweils zwei Beisitzer der AKH und zwei Beisitzer der IngKH mit. Die AKH sieht in der Nachweisberechtigtentätigkeit ein neues Betätigungsfeld für die Architektinnen und Architekten sowie die Innenarchitektinnen und Innenarchitekten. In der von der AKH geführten Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz sind insgesamt ca. 200 Nachweisberechtigte eingetragen. (Zum Vergleich: In der von der IngKH geführten Liste sind ca. 170 Nachweisberechtigte für Brandschutz eingetragen.)
Mitglieder
Stand: 19.04.2011
Von der AKH benannte Mitglieder
Vorsitzender:
Jünemann, Prof., Heribert Liborius, A/F, Fulda
Stellvertretender Vorsitzender:
Lich, Ottmar, SP/Ö, Rabenau
Beisitzer:
Bader, Nikolaus, A/P, Gelnhausen
Ebert, Erich, A/F, Hünfeld
Emmerich, Werner, A/F, Bad Hersfeld
Jansen, Heinz Walter, A/P, Bad Nauheim
Meyer, Peter, Kleve
Ulmrich, Bernhard, A/F, Frankfurt am Main
Völler, Werner, A/F, Hanau
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