Organe der AKH
Der Eintragungsausschuss für Nachweisberechtigte für Standsicherheit
Der Eintragungsausschuss für Nachweisberechtigte für Standsicherheit hat im März 2003 seine Arbeit aufgenommen.
Ein Nachweisberechtigter für Standsicherheit ist eine seit dem 01.10.2002 von der Hessischen Bauordnung geforderte Person, die im Baugenehmigungsverfahren bautechnische Nachweise für Standsicherheit erstellt, die nicht mehr von einem Dritten geprüft werden müssen. Um diese Tätigkeit ausüben zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen (z. B. Ausbildung und Berufserfahrung) erfüllt sein. Interessierte (z. B. Architektinnen und Architekten sowie Innenarchitektinnen und Innenarchitekten) können einen entsprechenden Antrag bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen auf Eintragung in die bei der AKH geführte Liste stellen.
Der Eintragungsausschuss Nachweisberechtigte für Standsicherheit wird gemeinsam durch die AKH sowie die Ingenieurkammer Hessen besetzt. Der Vorsitz des Eintragungsausschusses liegt bei der IngKH. In jeder Sitzung wirken neben dem Vorsitzenden jeweils zwei Beisitzer der AKH und zwei Beisitzer der IngKH mit. Die AKH sieht in der Nachweisberechtigtentätigkeit ein neues Betätigungsfeld für die Architektinnen und Architekten sowie die Innenarchitektinnen und Innenarchitekten.
Mitglieder
Stand: 19.04.2011
Von der AKH benannte Mitglieder:
Beisitzer:
Euler, Hartwig, Büdingen-Calbach
Haberland, Prof., Dieter, Kassel
Jünemann, Prof., Heribert Liborius, A/F, Fulda
Keßler, Werner, A/F, Zierenberg
Reinig, Michael, Ober-Ramstadt
Selzer, Otto W., A/F, Antriftal
Tischler, Jürgen, A/P, Gießen
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