Organe der AKH
Eintragungsausschuss für Nachweisberechtigte für Schallschutz
Der Eintragungsausschuss Nachweisberechtigte für Schallschutz hat im März 2003 seine Arbeit aufgenommen.
Ein Nachweisberechtigter für Schallschutz ist eine seit dem 01.10.2002 von der Hessischen Bauordnung geforderte Person, die im Baugenehmigungsverfahren bautechnische Nachweise für Schallschutz erstellt, die nicht mehr von einem Dritten geprüft werden müssen. Um diese Tätigkeit ausüben zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen (z. B. Ausbildung und Berufserfahrung) erfüllt sein. Interessierte (z. B. Architektinnen und Architekten sowie Innenarchitektinnen und Innenarchitekten) können einen entsprechenden Antrag bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen auf Eintragung in die bei der AKH geführte Liste stellen.
Der Eintragungsausschuss Nachweisberechtigte für Schallschutz wird gemeinsam durch die AKH sowie die Ingenieurkammer Hessen besetzt. Der Vorsitz des Eintragungsausschusses liegt bei der IngKH. In jeder Sitzung wirken neben dem Vorsitzenden jeweils zwei Beisitzer der AKH und zwei Beisitzer der IngKH mit. Die AKH sieht in der Nachweisberechtigtentätigkeit ein neues Betätigungsfeld für die Architektinnen und Architekten sowie die Innenarchitektinnen und Innenarchitekten.
Mitglieder
Stand: 19.04.2011
Von der AKH benannte Mitglieder:
Beisitzer:
Holzmann, Helmut, A/Bau/P, Frankfurt am Main
Jünemann, Prof., Heribert Liborius, A/F, Fulda
Repp, Monika, Frankfurt am Main
Schleif, Prof., Hans-Dieter, A/F, Wetzlar
Völler, Werner, A/F, Hanau
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